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Angela Post Rank 8

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Anmeldedatum: 19.02.2009 Beiträge: 445
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Verfasst am: 14.01.2010, 15:30 Titel: § 241 a HBG |
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Hallo an Alle,
ich beziehe mich auf o.g. Gesetz...
Beispiel:
Kfz-Werkstatt ins HR als e.K. eingetragen, 5 Mitarbeiter, umsatz und gewinn definitiv unter den Grenzwerten...
Sehe ich das richtig, dass der e.K. nicht mehr bilanzierender sein muss sondern auf EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG) wechseln kann??
Kann er das von selber machen?? Oder per Antrag oder setzt das das FA fest??
Vielen Dank für eure Antworten... _________________ Liebe Grüße
** Angela ** |
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MyMelody Post Rank 3

Anmeldedatum: 02.05.2009 Beiträge: 59
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Verfasst am: 24.01.2010, 16:53 Titel: |
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Hallo Angela,
kann es nicht sein, dass der e.K. schon vorher nicht bilanzieren musste, da er "e.K." also §2 HGB (Kannkaufmann, freiwillig) und nicht § 1 HGB (Istkaufmann, pflicht) war?
Da zuerst HGB und dann AO $$140, 141 geprüft wird, ob Buchführungspflicht oder nicht, würde ich es so interpretieren, dass der $ 214a) HGB sich auf den §1 HGB bezieht.
Also wenn lt. $1 ja, aber lt. $214a nein, dann nein.
Und wenn lt. $ 1 ja und lt. $214a auch ja, dann weitere Prüfung über AO $$ 140, 141. |
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Angela Post Rank 8

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Anmeldedatum: 19.02.2009 Beiträge: 445
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Verfasst am: 24.01.2010, 21:53 Titel: |
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Hallo,
naja, er mußte doch vorher bilanzieren, da er als kaufmann gilt(§§ 1 oder 2 HBG) und lt. § 238 HGB müssen doch alle Kaufleute bücher führen. und da er nach HBG BuFü-Pflichtig war, greift doch § 140 AO und somit ist auch steuerlich BuFü-Pflichtig...
Nun aber nach BilMoG gibt es doch entlastungen für Einzelkaufleute... und theoretisch ist er doch ein einzelkaufmann... im HBG wurden ja die grenzen des § 141 AO übernommen... und an diese grenzen kommt er definitiv net ran. kam er auch noch nie...
nun kommt aber § 1 HBG noch ins spiel...
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Er betreibt ja ein handelsgewerbe... aber wann ist ein auf kaufm. weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich und wann nicht?????
oh man... entweder habe ich mich da in etwas verrannt und blicke net mehr durch und bin einfach nur total daneben oder aber ich bin einfach nur zu blöd und mache es mir zu schwer und kompliziert...  _________________ Liebe Grüße
** Angela ** |
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spacy Post Rank 6

Anmeldedatum: 23.01.2008 Beiträge: 153
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Verfasst am: 25.01.2010, 09:33 Titel: |
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§ 241 a HGB:
Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500 000 Euro Umsatzerlöse und 50 000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die §§ 238 bis 241 nicht anzuwenden. Im Fall der Neugründung treten die Rechtsfolgen schon ein, wenn die Werte des Satzes 1 am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht überschritten werden.
Hallo,
m. E. ist es für die Bilanzierungspflicht völlig unerheblich, ob er ein Kaufmann nach § 1 oder §2 HGB ist. Nach altem Recht war er schon auf Grund seiner Kaufmannseigenschaft buchführungspflichtig. Das hat man nach neuer Rechtslage (BilMoG) geändert, um hier kleinere und mittlere Unternehmen zu entlasten:
1. Heraufsetzung der Größenklassen nach § 267, d.h. die Unternehmen dürfen jetzt höhere Umsätze und Bilanzsummen haben, ohne buchführungspflichtig zu sein. Dies gilt jedoch wie in § 241a S. 1 HGB
2. Man hat die Kaufmannseigenschaft nicht mehr an die Buchführungspflicht gekoppelt, so dass es künftig einige kleinere eingetragene Kaufleute geben wird, die nach §4 (3) EStG ihren Gewinn ermitteln dürfen.
Hier sparen die kleinen Unternehmen Geld, da die Steuerberatungskosten sinken werden. Manche von ihnen sind dann eventuell sogar selbst in der Lage, mit einem Buchhaltungsprogramm ihre Buchführung selbst zu erstellen. _________________ Liebe Grüße spacy |
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Angela Post Rank 8

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Anmeldedatum: 19.02.2009 Beiträge: 445
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Verfasst am: 25.01.2010, 10:50 Titel: |
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gut,
also ist er weder nach HBG noch nach AO steuerpflichtig und kann auf EÜR umstellen... _________________ Liebe Grüße
** Angela ** |
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Angela Post Rank 8

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Anmeldedatum: 19.02.2009 Beiträge: 445
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Verfasst am: 25.01.2010, 12:07 Titel: |
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oh man... ich bin ja absolut peinlich... ich habe ja überall "HBG" statt "HGB" geschrieben....
wenn die finger schneller als der verstand sind...  _________________ Liebe Grüße
** Angela ** |
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