§6b EStG (Übertragung stiller Reserven)

 
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Neo
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BeitragVerfasst am: 28.05.2008, 06:42    Titel: §6b EStG (Übertragung stiller Reserven)

Mir ist bei der Buchung dieses Vorgangs einiges unklar, vielleicht kann ja jemand helfen:


Wir verkaufen ein Grundstück (Buchwert 100.000 €) für 250.000 €

Bank 250.000 an
GuB 100.000 €
Erlöse aus dem Abgang AV 150.000

Aufwand an
SoPo mit RL-Anteil 150.000

-> Der Verkaufserlös (über Buchwert) ist jetzt also gewinnneutral, da eine Gegenbuchung im GuV (Aufwand) erfolgt ist


Im Folgejahr kaufen wir ein anderes Grundstück für 400.000 €

GuB 400.000 an
Bank 400.000

SoPo mit RL-Anteil 150.000 an
GuB 150.000

->Der Sonderposten ist nun aufgelöst und das neue Grundstück hat einen Buchwert von 250.000 €, also die "stille Reserve" wurde darauf übertragen.


Trifft das bisher so zu? War das richtig?

Mich irritiert vor allem der §6b (3) Satz 4
"Die Rücklage ist in Höhe des abgezogenen Gewinns gewinnerhöhend aufzulösen."

Aber die Rücklage ist doch schon aufgelöst? und warum gewinnerhöhend?
_________________
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Vinzenz
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BeitragVerfasst am: 02.06.2008, 11:14    Titel:

Hallo Neo,

beim letzten Buchungssatz hat die Buchung Grubo an Sopo 150.000 zuheißen.

Die Stille Reserve wird auf das neue Grundstückübertragen.

Auswirkung: + 150.000 ( damit gewinnerhöhend)


Es ist aber auch in den Steuerrichtlinien sehr gut beschrieben. R. 6.6 (3) EStR
Hoffe konnte dir weiterhelfen!
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Vinzenz
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BeitragVerfasst am: 02.06.2008, 11:15    Titel:

Hallo Neo,

beim letzten Buchungssatz hat die Buchung Grubo an Sopo 150.000 zuheißen.

Die Stille Reserve wird auf das neue Grundstückübertragen.

Auswirkung: + 150.000 ( damit gewinnerhöhend)


Es ist aber auch in den Steuerrichtlinien sehr gut beschrieben. R. 6.6 (3) EStR
Hoffe konnte dir weiterhelfen!
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Vinzenz
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BeitragVerfasst am: 02.06.2008, 12:06    Titel:

Sorry,

der letzte Buchungssatz war richtig!

Daher meine Antwort falsch!

Aber schau dir bitte die Steuerrichtlinien an, da ist wie gesagt sehr gut beschrieben!!!!
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