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Neo Post Rank 4

Anmeldedatum: 06.03.2008 Beiträge: 62
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Verfasst am: 28.05.2008, 06:42 Titel: §6b EStG (Übertragung stiller Reserven) |
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Mir ist bei der Buchung dieses Vorgangs einiges unklar, vielleicht kann ja jemand helfen:
Wir verkaufen ein Grundstück (Buchwert 100.000 €) für 250.000 €
Bank 250.000 an
GuB 100.000 €
Erlöse aus dem Abgang AV 150.000
Aufwand an
SoPo mit RL-Anteil 150.000
-> Der Verkaufserlös (über Buchwert) ist jetzt also gewinnneutral, da eine Gegenbuchung im GuV (Aufwand) erfolgt ist
Im Folgejahr kaufen wir ein anderes Grundstück für 400.000 €
GuB 400.000 an
Bank 400.000
SoPo mit RL-Anteil 150.000 an
GuB 150.000
->Der Sonderposten ist nun aufgelöst und das neue Grundstück hat einen Buchwert von 250.000 €, also die "stille Reserve" wurde darauf übertragen.
Trifft das bisher so zu? War das richtig?
Mich irritiert vor allem der §6b (3) Satz 4
"Die Rücklage ist in Höhe des abgezogenen Gewinns gewinnerhöhend aufzulösen."
Aber die Rücklage ist doch schon aufgelöst? und warum gewinnerhöhend? _________________ www.gemeinsam-lernen.com |
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Vinzenz Post Rank 1

Anmeldedatum: 02.06.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 02.06.2008, 11:14 Titel: |
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Hallo Neo,
beim letzten Buchungssatz hat die Buchung Grubo an Sopo 150.000 zuheißen.
Die Stille Reserve wird auf das neue Grundstückübertragen.
Auswirkung: + 150.000 ( damit gewinnerhöhend)
Es ist aber auch in den Steuerrichtlinien sehr gut beschrieben. R. 6.6 (3) EStR
Hoffe konnte dir weiterhelfen! |
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Vinzenz Post Rank 1

Anmeldedatum: 02.06.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 02.06.2008, 11:15 Titel: |
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Hallo Neo,
beim letzten Buchungssatz hat die Buchung Grubo an Sopo 150.000 zuheißen.
Die Stille Reserve wird auf das neue Grundstückübertragen.
Auswirkung: + 150.000 ( damit gewinnerhöhend)
Es ist aber auch in den Steuerrichtlinien sehr gut beschrieben. R. 6.6 (3) EStR
Hoffe konnte dir weiterhelfen! |
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Vinzenz Post Rank 1

Anmeldedatum: 02.06.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 02.06.2008, 12:06 Titel: |
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Sorry,
der letzte Buchungssatz war richtig!
Daher meine Antwort falsch!
Aber schau dir bitte die Steuerrichtlinien an, da ist wie gesagt sehr gut beschrieben!!!! |
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