Änderung der Rechtsverordnung Bilanzbuchhalter

 
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CKlante
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BeitragVerfasst am: 17.07.2009, 14:05    Titel: Änderung der Rechtsverordnung Bilanzbuchhalter

Folgendes habe ich in einem anderen Forum entdeckt, hat da schon jemand genauere Informationen was dies bedeutet ?

"Die Änderung zur "Rechtsverordnung Bilanzbuchhalter" sind im BIBB Hauptausschuss am 25.6.09 verabschiedet worden. Diese treten voraussichtlich am 1. August 2009 in Kraft, vorausgesetzt, dass diese bis dahin im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden.

Es handelt sich um mehrere, im Folgenden um zwei wesentliche Änderungen:

Teil A der Prüfung muss ]abgelegt (nicht wie bisher bestanden) sein, damit Teil B abgelegt werden kann.
Die Optionalstellung des Hauptteils "Internationale Rechnungslegung" wird von 2010 bis 2020 verlängert."
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Turturica
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BeitragVerfasst am: 08.10.2009, 14:07    Titel: Änderungen

Über diese Änderungen weiss ich wohl nichts, nur dass sie noch nicht im Kraft getreten sind. Sie betreffen die Prüfungen, die nach der neuen RVO abgelegt werden müssen. Laut neuer RVO muss man Teil A bestehen, um überhaupt am Teil B teilnehmen zu dürfen.
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CKlante
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BeitragVerfasst am: 08.10.2009, 14:21    Titel:

Auszug aus einer Email der IHK Berlin

"Ich möchte Sie darüber informieren, dass die Prüfungsverordnung "Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in" im Wesentlichen in den folgenden Punkten, die Sie betreffen geändert wurde:

- Teil A muss nunmehr nur "abgelegt" sein für die Zulassung zum Teil B (zuvor musste der Teil A bestanden sein)
- Möglichkeit der Reduzierung der Prüfung im Handlungsbereich "Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards" auf den Grundlagenteil ist bis Ende 2020 ausgedehnt (zuvor nur bis Ende 2010)
- Bei späterer Zusatzprüfung Internationale Rechnungslegung kann zukünftig der Grundlagenteil angerechnet werden.

Die Änderungsverordnung trat am 01.09.2009 in Kraft und gilt für alle Prüfungsteilnehmer."
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Angela
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BeitragVerfasst am: 08.10.2009, 15:17    Titel:

Na prima!!!! Das sind doch mal positive Neuregelungen... Cool
_________________
Liebe Grüße
** Angela **
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Timmi
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BeitragVerfasst am: 20.10.2009, 11:03    Titel:

Gilt das denn auch für Teil B und C? Also kann ich Teil C machen, wenn ich B nur abgelegt habe?

Gruß Andrea
Rolling Eyes
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CKlante
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BeitragVerfasst am: 21.10.2009, 10:53    Titel:

Leider nein Andrea,

Auszug aus der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin"
geändert durch Artikel 28 der zweiten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960)

§ 2 - Zulassungsvoraussetzungen
.... Zum Prüfungsteil C ist zuzulassen, wer alle schriftlichen Prüfungsleistungen nach § 3 Abs. 2 und 3 bestanden hat.
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