Bewertung von Vermögensgegenständen / Stichtagsprinzip

 
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Anita
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Anmeldedatum: 27.06.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.06.2009, 20:50    Titel: Bewertung von Vermögensgegenständen / Stichtagsprinzip

Hallo zusammen,

ich möchte folgenden Fall bearbeiten:
Eine AG hat Aktien zur kurzfristigen (daher Umlaufvermögen) Geldanlage erworben hat (zu Anschaffungskosten 125€ pro Stück)
Am 31.12.04 (Bilanzstichtag) ist der Kurs 100 €
Am 28.02.05 (Bilanzaufstellung) ist der Kurs nur noch 80 €.

Nach § 253(3) HGB müssen die Aktien mit 100 € angesetzt werden. In meinen Unterlagen habe ich allerdings noch notiert, dass sie auch mit 80 € angesetzt werden könnten (ich nehme an wegen § 253(3), Satz 3 HGB ???) aber warum gilt hier denn nicht das Stichtagsprinzip (nach § 252 HGB; der Kurs von 80 € ist ja erst in '05 entstanden und hätte doch somit in der Bilanz von '04 nichts zu suchen?!)

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen Smile
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GuoWei
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Anmeldedatum: 18.07.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.07.2009, 16:09    Titel:

Hallo Anita,

grundsätzlich gilt nach 252 (1) Nr. 3 HGB das Stichtagsprinzip. Jedoch kann nach 252(2) HGB in Ausnahmefällen von diesem Prinzip abgewichen werden. Es handelt sich hier um bessere Erkenntnisse in Bezug auf den Wert der Aktien in naher Zukunft. Daher würde ich hier auch auf 253(3) HGB Bezug nehmen und mit 80 EUR bewerten.
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