Buchen der Eingliederungszuschüsse
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Mecki
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BeitragVerfasst am: 12.08.2007, 12:45    Titel: Buchen der Eingliederungszuschüsse

Hallo erstmal,

ich habe eine Angestellte für die ich Eingliederungszuschüsse vom Arbeitsamt erhalte.

Wie verbuche ich diese?
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DieClaudi
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BeitragVerfasst am: 12.08.2007, 14:09    Titel:

Hallo Denis!

Der EGZ ist ein sonstiger ertrag und wird auch auf dieses Konto gebucht. Du kannst diesen als forderung einbuchen und bei Zahlung die forderung ausgleichen oder du buchst die Zahlung direkt gegen sonstige erträge wenn dieser auf der Bank erscheint.

Wenn der EGZ in größeren "Abständen" gezahlt wird kannst du unterjährig eine monatliche forderung buchen (bsp. nur quartalsweise Zahlung), am ende des Jahres musst du aber, vorausgesetzt du bist Bilanzierer die tatsächliche Forderung einbuchen.

Wenn der EGZ im Vorfeld gezahlt wird (ehr selten) musst du diesen abgrenzen, entweder monatlich, oder (und das auf jeden fall) am ende des Jahres.

Wenn du 4/3 rechner bist reicht bei allen Varianten eine direkte Buchung Bank an sonstige Erträge.
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Nette Grüße!
DieClaudi

Achja! wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten!
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Ganzkoerperrucksack
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BeitragVerfasst am: 12.08.2007, 22:16    Titel:

DieClaudi hat Folgendes geschrieben:
Der EGZ ist ein sonstiger ertrag und wird auch auf dieses Konto gebucht.
Ich bin ganz Deiner Meinung, die DATEV allerdings nicht. Die haben in ihre SKR ein Konto im Personalaufwand aufgenommen, das im Haben bebucht wird. Hab jetzt die Nummer nicht im Kopf.
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Der Jens

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Mecki
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BeitragVerfasst am: 13.08.2007, 14:39    Titel:

Für die Bilanz ist es bestimmt wichtiger, dass der "Ertrag" mit dem Personalaufwand verbucht wird. Für die GuV nicht. Ich hatte nach einem Konto für diese Buchung in meinem SKR gesucht, aber kein Konto gefunden. Also: erstellen - Nummer wäre dann schon interessant ...
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BeitragVerfasst am: 13.08.2007, 22:21    Titel:

Mecki hat Folgendes geschrieben:
Für die Bilanz ist es bestimmt wichtiger, dass der "Ertrag" mit dem Personalaufwand verbucht wird. Für die GuV nicht. Ich hatte nach einem Konto für diese Buchung in meinem SKR gesucht, aber kein Konto gefunden. Also: erstellen - Nummer wäre dann schon interessant ...
Das Konto ist 4155 im SKR03. Für die Bilanz ist es übrigens egal, auf welches Konto der Zuschuss gebucht wird - die Gewinnauswirkung bleibt gleich.
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BeitragVerfasst am: 22.08.2007, 16:52    Titel:

Vielen Dank!
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BeitragVerfasst am: 27.08.2007, 10:26    Titel:

Leider habe ich keinen SKR03. Was mache ich denn nun???

Bei mir sind die 4er Konten Betriebsausgaben!

Wie heißt das Konto im SKR03? Vielleicht heißt es bei mir ähnlich. 2590 oder 2790 sind bei mir sonstige Erträge. Auch möglich: 8799 "Sonstige Erlöse umsatzsteuerfrei". Wobei es je ein Ertrag ist und kein Erlös, oder? Ich werde noch ganz kirre...
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BeitragVerfasst am: 27.08.2007, 20:23    Titel:

Mecki hat Folgendes geschrieben:
Bei mir sind die 4er Konten Betriebsausgaben!
Das ist schon richtig so. Auf das Konto 4155 kommen negative Betriebsausgaben. Smile
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BeitragVerfasst am: 28.08.2007, 12:04    Titel:

Aber 4155 habe ich nicht ...
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BeitragVerfasst am: 29.08.2007, 16:33    Titel:

Mecki hat Folgendes geschrieben:
Aber 4155 habe ich nicht ...
Ach, da liegt das Problem. Smile

Dann leg Dir das Konto einfach an, alternativ auch unter den sonstigen Erträgen wie zB 2701.
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BeitragVerfasst am: 09.11.2007, 17:43    Titel:

Habe jetzt 2790 verwendet. Ist das eigentlich okay so?

Nur mal so eine Frage am Rande (das kann einen echt kirre machen). Werden die Zuschüsse so nicht versteuert? Sind die denn nicht steuerfrei???
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alleshalbsowild
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BeitragVerfasst am: 10.11.2007, 12:22    Titel:

Also:

Der Eingliederungszuschuss stellt keinen sonstigen Ertrag dar!

In diesem Zusammhang ist es übrigens ganz verboten so eine Buchung wie "Bank an Ertrag" vorzunehmen (§ 252 (1) Nr. 5 HGB)

Der EGZ darf auch nicht aufwandsmindernd auf dem Personalaufwandskonto verbucht werden (§ 246 (2) HGB)!

Vielmehr muss der EGZ im Haben auf einem gesonderten Aufwandskonto im Personalbereich erfasst werden (SKR03 4111 oder 4121)

Hast Du tatsächlich das Konto 2790 - Erträge aus Verlustübernahmen angebucht? Dieses Konto wird nur innerhalb eines Konzerns angebucht, wenn die Tochter einen Verlust ausweist und dieser von der Mutter aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages übernommen wird.
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BeitragVerfasst am: 20.11.2007, 14:23    Titel:

Oh mann, dann muss ich das wohl korrigieren ...

Wo kann ich denn im Financial Office sehen welchen SKR ich habe? Ich habe einen für den Einzelhandel genommen.

Ab nächstes Jahr kommt einfach alles zum Steuerberater ... Sad
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alleshalbsowild
Gast





BeitragVerfasst am: 21.11.2007, 00:12    Titel:

Welchen SKR Du benutzt interessiert soviel wie die geplazte Bratwurst in Moskau auf dem Grill.......

Richte einfach ein Konto wie ich es beschrieben habe ein und buche die EGZ dahin. Der Fisch ist geputzt und der Drops gelutscht.

Wieso Steuerberater? Dafür bist Du BiBu! Den Nazis haben wir es im Übrigen zu verdanken, das wir (die BiBu's) nicht mit zu den Ausnahmetatbeständen in das StBerG aufgenommen werden und bis heute verzweifelt - aufgrund der Lobbyarbeit - versuchen dies zu ändern. Warum dann noch die Kohle hinterher werfen?
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BeitragVerfasst am: 21.11.2007, 17:24    Titel:

So, habe jetzt 4011 erstellt (4010 ist "Kaufm. Gehälter") und es "Eingliederungszuschüsse" genannt. Es wird in der GuV wie 4010 behandelt.
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