Erhaltungsaufwand oder nachträgliche Herstellkosten?

 
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Sterni777
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Anmeldedatum: 01.02.2008
Beiträge: 19
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.08.2009, 21:55    Titel: Erhaltungsaufwand oder nachträgliche Herstellkosten?

Hallo!

Haben ein Gebäude gekauft und umgebaut.

Wie werden nun die Renovierungsarbeiten (neuer Boden, neue Wände, Einrichtung, Farbe etc) gebucht?

Es kommt doch darauf an dass die Arbeiten innerhalb von 3 Jahren nach Kauf ausgeführt werden um zu unterscheiden ob es ich um Erhaltungsaufwand oder nachträgliche Herstellkosten handelt. Zudem muss das Gebäude wesentlich besser dastehen als vorher, aber
sind das 10 oder 15% des Kaufpreises? Wo ist die Stelle im Gesetz wo das steht? Hab auch schon in den EStR nachgeschaut, aber leider nicht den %-Satz gefunden.

Kann mir jemand helfen?
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MyMelody
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Anmeldedatum: 02.05.2009
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 10.08.2009, 19:32    Titel:

Hallo,

schau mal unter:
§ 6 (1) Nr. 1a und unter ESTR 21.1 (1) + (2).

Viele Grüße
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