grenzüberschreitende Personenbeförderung

 
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DieClaudi
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BeitragVerfasst am: 16.10.2007, 13:29    Titel: grenzüberschreitende Personenbeförderung

Hallo!

Ich habe in einem umsatzsteuerfreien Verein folgendes Problem:

Dieser Verien veranstalltet Seminare u.a. in Belgien. Heute habe ich von einem deutschen Omnibusbetrieb eine rechnung erhalten, wo für den ausländischen Teil der Beförderung keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist.

Wie ist das nun? Wer führt für diesen Teil der Rechnung die Umsatzsteuer ab?
Mein Verien hat keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Habe gerade das Problemdas ich nciht an die Literatur in unserer Firma komme, da der Schlüssel der Bibliotek in selbiger liegt und der Ersatzschlüssel hat Dienstreise *lach* Im Internet habe ich nun auf Anhieb auch nichts gefunden.
_________________
Nette Grüße!
DieClaudi

Achja! wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten!
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Reiner
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BeitragVerfasst am: 17.10.2007, 07:49    Titel:

Hallo,

ich bin neu hier im Forum, denke aber Dir eine Lösung geben zu können.

§ 3b UstG sagt: "Erstreckt sich eine Beförderung nicht nur auf das Inland, so fällt nur der Teil der Leistung unter dieses Gesetz, der auf das Inland entfällt".
D.h. der Teil der Beförderung, der in Belgien liegt ist hier nicht steuerbar,
weil der Ort der Leistung nicht im Inland liegt.

Ich hoffe, ich habe Dir geholfen.

Viele Grüße

Reiner
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DieClaudi
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Beiträge: 81
Wohnort: Im grünen Herzen Deutschlands

BeitragVerfasst am: 17.10.2007, 18:08    Titel:

Hi Reiner!

Jo, da gehe ich auch voll mit. Mein Problem ist nur, wer versteuert jetzt den Umsatz in Belgien? Ich oder der andere Unternehmer. Fällt der Umsatz vielleicht unter 13 b?
_________________
Nette Grüße!
DieClaudi

Achja! wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten!
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Reiner
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BeitragVerfasst am: 18.10.2007, 11:30    Titel: grenzüberschreitende Personenbeförderung

Hallo DieClaudi,

also § 13b kann es nicht sein, da Du dafür einen im Inland steuerpflichtigen Umsatz benötigst, hier hast Du aber einen nicht
steuerbaren Umsatz, also gilt das deutsche UStG nicht.

Das Recht der Besteuerung würde also bei der belg. Verwaltung liegen.
Ev. muss sich das Busunternehmen bei einem belg. Finanzamt melden, dort den Umsatz anmelden und einen entsprechenden Betrag abführen. Ich kenne mich mit solchen Fällen aber nicht so aus.
Aber darum muss sich das Busunternehmen kümmern.
In Deutschland gibt es aber für ausl. Busunternehmen auch entsprechende
Finanzämter.

Viele Grüsse

Reiner
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