HGB Rechtsstand 31.12.2009 welche Auflage?

 
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bluemchen1960
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BeitragVerfasst am: 20.02.2010, 14:09    Titel: HGB Rechtsstand 31.12.2009 welche Auflage?

Hallo ihr Lieben,

heute ist die Einladung zur Prüfung im März (alte RVO) gekommen. Als Gesetzestexte wurden die üblichen Verdächtigen aufgeführt. Meine Frage ist jetzt, welche Auflage ist das denn, im Handel finde ich immer nur den Stand 01.09.2009 49. Auflage oder den 01.01.2010 50. Auflage, welche nehmt ihr? Bevor jetzt jemand fragt, ich habe bereits bei meiner IHK angerufen und bekam die Antwort "steht doch in der Einladung, Stand 31.12.2009" Mad . Danke schon mal für eure Antwort.

blümchen
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BeitragVerfasst am: 20.02.2010, 14:28    Titel:

Hey,

ich mache zwar nach neuer RVO, aber ich denke das wird das gleiche sein hinsichtlich des HGBs.

Uns wurde folgendes gesagt:

48. Auflage HGB, Stand Februar 2009.
Alle Auflagen danach beinhalten BilMoG und das wird erst ab nächstes Jahr geprüft.

Ich hoffe, dir damit weiter geholfen zu haben....

Liebe Grüße
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bluemchen1960
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BeitragVerfasst am: 20.02.2010, 14:44    Titel:

danke für die Antwort, haben die bei euch auch was zum GmbHG gesagt? Ich werde morgen an einem Intensivseminar teilnehmen und hoffe, dass die da auch noch was dazu sagen. Ich habe so langsam den Verdacht, dass das von IHK zu IHK unterschiedlich gehandhabt wird, obwohl das ja eigentlich nicht sein darf. Ich bin ja mal gespannt, ob die bei den Gesetzestexten wieder per Daumenkino prüfen ob ja kein Wort zu viel drin steht Shocked, beim fachübergreifenden Teil war das jedenfalls so
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BeitragVerfasst am: 20.02.2010, 18:09    Titel:

Was meinst du damit zum GmbHG?
Es ist als Hilfsmittel zugelassen. Wir haben aber so gut wie nie damit gearbeitet!
Bei welcher IHK schreibst du denn?
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bluemchen1960
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BeitragVerfasst am: 20.02.2010, 19:32    Titel:

Ich schreibe bei der IHK Essen die Prüfung und bei Buchführung wird das GmbHG aufgeführt. Außerdem wird bei Steuern auch das Solidaritätszuschlagsgesetz (SolzG) Question genannt, keine Ahnung ob das in den Beckschen drin ist, muss ich mal schauen.
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