Immaterielle Vermögensgegenstände ((bei b) keinen Ansatz)

 
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kati2805
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Anmeldedatum: 20.09.2009
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BeitragVerfasst am: 21.09.2009, 16:20    Titel: Immaterielle Vermögensgegenstände ((bei b) keinen Ansatz)

Die Bootsbauer GmbH, Rostock erwirbt zum 31.7.2005 den Betrieb des Einzelunternehmers Müller. Müller hatte sich auf die Produktion von segeln spezialisiert und damit der Bootsbauer GmbH zum Teil Konkurrenz gemacht. Die Bootsbauer GmbH zahlt Müller 2000 T€ und übernimmt ferner die Geschäftsverbindlichkeiten in Höhe von 1000 T€. Der Wert der gesamten Aktiva beläuft sich zum Stichtag 31.07.2005 auf 1500 T€. Im Kaufvertrag vereinbaren die Parteien, dass der 67 – jährige Müller (statistische Lebensdauer noch 10 Jahre) bis zu seinem Lebensende weder direkt noch indirekt die Produktion von Segeln betreiben darf.

a) Wie ist der Sachverhalt in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz der Bootsbauer GmbH im Geschäftsjahr 2005 u. 2006 zu erfassen.

b) Wie wäre der Sachverhalt in der Handels und in der Steuerbilanz der Bootsbauer GmbH zu erfassen, wenn im Kaufvertrag zusätzlich vereinbart wäre, dass die Bootsbauer GmbH den Betrieb des Müller umgehen zu liquidieren hätte?

Lösung:
a)
2000
+1000
3000  Gegenleistung
- 1500 (Aktiva)
= 1500 Geschäfts, Firmenwert derivativer

HGB: Aktivierungswahlrecht § 255 Abs. 4 HGB
Abschreibungswahlrecht § 255 Abs. 4 HGB

Steuerbilanz : Aktivierungspflicht, § 5 Abs. 2 EStG
Abschreibungspflicht § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 S.3 EStG

b) Weiß ich leider nich?????????????????????
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