Innergemeinschaftliche Lieferungen/Erwerb

 
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Bibuhexer
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BeitragVerfasst am: 24.03.2008, 16:43    Titel: Innergemeinschaftliche Lieferungen/Erwerb

Hallo an alle,

ich hoffe ihr könnt für mich mal ein wenig Licht in die Sache bringen.

Gem. §6a Abs.1 Satz 1 Nr.2 Buchstabe a) liegt eine Innergemeinschaftliche Lieferung vor, wenn ein Unternehmer an einen anderen Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat liefert. Ort der Lieferung ist da wo die Ware "abgeht" also im Liefernden Land. (Ort des Innergemeinschaftlichen Erwerbes ist dort wo sich der Gegenstandes am Ende der Beförderung befindet §3d, also im Bestimmungsland. Hier nun meine erste Verwirrung. 2 Orte für den gleichen Gegenstand?) Somit ist die Innergemeinschaftliche Lieferung gem §1 Abs.1 Nr.1 Steuerbar. -o.k.-, aber nach §4 Nr.1 Buchstabe b) steuerfrei. - macht Sinn.-
Der Innergemeinschaftliche Erwerb ist dann auf der Empfängerseite gem §1 Abs.1 Nr.5 steuerbar und Mangels Befreiung Steuerpflichtig. -o.k.- Wir haben die Steuerpflicht auf den Empfänger verlegt.

Jetzt war hier aber keine Rede von irgendwelchen UID-Nummern. In der Zusammenfassenden Meldungen muß ich aber die UID-Nummer der Empfängers angeben. Muß ich den Umsatz in der ZM nicht Melden? Brauche ich somit ständig und immer die UID-Nummer des Empfängers (ich rede jetzt nicht von einer Verlagerung durch noch eine andere UID-Nummer in ein drittes Mitgliedsland, dafür brauche ich die Nummer ja zwingend)? Was bedeutet es dann wenn ich die UID-Nummer dann nicht habe berechne ich die deutsche Umsatzsteuer, weil ich kann es ja nicht melden.

Vielleicht gelingt es ja jemaden für mich da Licht in die Sache zu bringen.

Viele Grüße und noch schöne rest Ostern

Bibuhexer
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