Konto in $

 
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Bibu07
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BeitragVerfasst am: 30.01.2010, 15:19    Titel: Konto in $

Hallo

ich habe mal folgende Frage:

Das Unternehmen (U) hat seinen Sitz in Deutschland.
Erhält in den USA Gelder die als Umsatzerlöse zu deklarieren sind.

U hat damit es für sich selber einfacher ist Ein in Dollar geführtes Konto bei einer Deutschen Bank.

Zusätzlich hat U noch ein in Dollar geführtes Festgeldkonto welches zum UV des U gehört.

Meine Fragen:
1. Wie stelle ich diese Konten jetzt in der Bilanz dar?
2. Wenn ich dies Konto in der Fibu verarbeite Produziere ich ja Kosten/Einnahmen aufgrund von Wechselkursen, die ja nicht entstanden sind. Wie stelle ich das dar?

Als Beispiel:
Umbuchung auf das Festgeldkonto: 5000 $ (fiktiv in € gem. Tageskurs: 3000 €)
Rückbuchung vom Festgeldkonto: 5000 $ (fiktiv in € gem. Tageskurs: 4000 €)

Wäre ja ein Gewinn von 1000 € der m.e. aber nicht entstanden ist das ja beide Konten in $ geführt werden.

m.e. darf der Gewinn nicht ausgewiesen werden da ich mich ja sonst künstlich reich bzw. auch arm rechnen würde.

Hat jemand ne Idee?
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ericnana
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BeitragVerfasst am: 01.02.2010, 11:27    Titel:

da die bilanz in euro aufgestellt werden muss § 244 hgb, müssen die dollar konten in euro umgerechnet werden.

die 2. frage verstehe ich nicht so Question
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Bibu07
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BeitragVerfasst am: 01.02.2010, 15:29    Titel:

Zu welchen Kurs muss ich diese Konten in der Bilanz darstellen?

Zu der 2. Frage noch einmal:

Man darf sich ja nicht künstlich arm oder reich rechnen. Immerhin muss ich doch die tatsächlichen verhältnise darstellen. Denn es erfolgej ja keine Umbuchungen vom Dollarkonto auf ein Eurokonto. Denn da sehe ich erste die möglichkeit Kursgewinne bzw. Verluste dazustellen.

Und genau da sehe ich das Problem:

Angenommen auf mein Eurokonto kommen 5000 $ an dann wird das ja zum Aktuellen Tageskurs in Euro umgerechnet.
Wenn ich aber jetzt 2 in Dollar geführte Konten (1 + 2) habe und ich von Konto 1 auf Konto 2 eine Umbuchung tätige (wie im Beispiel aus meinen 1. Post ist Konto 2 ein Festgeldkonto) muss ich diese ja in meiner laufenden Fibu darstellen.
Wie im Beispiel wären das dann:

Konto 1 3000 € (5000 $)
an Konto 2 3000 € (5000 $)

Wird dann das Festgeld wieder zurückgebucht (wie im Beispiel) wäre das dann ja wie folgt:

Konto 2 4000 € (5000 $)
an Konto 1 4000 € (5000 $)

Hier wurde nun ein Kursgewinn von 1000 € produziert, die so ja nicht stehen bleiben können (zumal ich dann ja 1000 versteuern müsste die ich garnicht erwirtschaftet habe). Da ja der Wert 5000 $ sich nicht verändert hat. Zu beachten ist ja auch das dieser Fall auch als Verlust entstehen kann.
da haben wir dann die Problematik, das man sich ja nicht ärmer rechnen soll als man ist (denn m. e. bleiben 5000 $ 5000$) und Kursschwankungen (die sind ja nicht von Dauer) darf ich ja auch nicht darstellen (stichwort Dauernde Wertminderung, etc.)

Nun verstanden?
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guenni20539
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BeitragVerfasst am: 07.04.2010, 19:23    Titel:

Du mußt in jedem Fall die USD Konten in EUR umrechnen, da in der Bilanz eben nur EUR-Beträge stehen dürfen.

Als Kurs nimmst du den letzten Kurs (31.12.) der sollte sogar auf dem Kontoauszug stehen.

Du machst dich nicht ärmer/reicher als du bist, wenn du Kursdifferenzen buchst, da dein USD-Vermögen zum Bilanzstichtag nun mal einen bestimmten Wert in EUR hatte.

Was wäre denn passiert, wenn du zum 31.12. die Konten aufgelöst hättest - da hättest du dann auch einen Gewinn bzw. Verlust buchen müssen.

Dein Einwand mit den dauernden Wertminderung ist nicht ganz richtig, da sich dies nur auf das Anlagevermögen bezieht.

Viele Grüße
Günni
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rowwob
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Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 19.05.2010, 16:31    Titel:

Hier gibt es zwei Lösungen. Eine vor Bilmog und eine nach Bilmog.

Vor Bilmog:

Umrechnungskurs zum Bilanzstichtag ist maßgebend. Achtung, es darf nur ein Kursverlust gebucht werden. Ein Kursgewinn darf aufgrund des Realisationsprinzips nicht gebucht werden. Der Kursgewinn entsteht erst, wenn das Geld tatsächlich gewechselt wird. Also entweder AK oder Abwertung auf Kurswert.

Nach Bilmog, § 256a S.2 HGB:

Eine absolute Ausnahme vom Realisationsprinzig. Sofern die Restlaufzeit weniger als ein Jahr beträgt (übliches Geschäftskonto) ist immer zum Abschlussstichtag umzurechnen. Aslo mit Kursgewinnen und Kursverlusten. Beträgt die Laufzeit länger als ein Jahr, gilt die o.g. Regelung vor Bilmog.
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