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Sterni777 Post Rank 2

Anmeldedatum: 01.02.2008 Beiträge: 19 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 16.08.2009, 21:17 Titel: Lohnsteuerklasse |
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Hallo!
Habe z.Zt. LSt-Klasse 5, mein Mann 3.
Wenn mein Mann sich jetzt selbständig macht, welche Wahl hab ich dann bei den LSt-Klassen?
VG
Sterni777 |
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Angela Post Rank 8

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Anmeldedatum: 19.02.2009 Beiträge: 445
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Verfasst am: 17.08.2009, 10:38 Titel: |
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ich würde sagen, 4/4 oder 3/5 oder eben so wie jetzt... kommt auf die Einnahmen vom Mann an... _________________ Liebe Grüße
** Angela ** |
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krupie Post Rank 1

Anmeldedatum: 17.08.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 17.08.2009, 11:13 Titel: |
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Hallo,
wenn dein mann sich selbständig macht, braucht er keine LohnSt-karte mehr und du bekommst automatisch St-klasse 3. |
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Sterni777 Post Rank 2

Anmeldedatum: 01.02.2008 Beiträge: 19 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 17.08.2009, 19:38 Titel: Lohnsteuerklasse |
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So jetzt bin ich genausoweit wie vorher....
Wem glaub ich jetzt?
Gibts dazu auch einen Gesetzestext?
LG
Sterni777 |
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Angela Post Rank 8

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Anmeldedatum: 19.02.2009 Beiträge: 445
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Verfasst am: 17.08.2009, 21:39 Titel: |
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wenn er ein einzelunternehmen gründet, dann ja... mein chef hat auch eine... er muss ja ESt zahlen auf sein gewinn... wenn er eine Kap-Gesellschaft gründet, dann ist das anders. _________________ Liebe Grüße
** Angela ** |
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Sterni777 Post Rank 2

Anmeldedatum: 01.02.2008 Beiträge: 19 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 17.08.2009, 21:58 Titel: |
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ja, er würde ein Einzelunternehmen also PersG gründen.
Dann hätten wir also auch III/V wenn einer bedeutend mehr verdient als der andere....
Wann lohnt es sich eigentlich mit III/V hab mal gehört wenn der eine 50 % mehr verdient als der andere. Stimmt das?
Also LST-Klasse V bsp. 1000 Euro und LSt.Klasse III 1500 Euro. |
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MartinK Post Rank 3

Anmeldedatum: 22.06.2009 Beiträge: 32
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Verfasst am: 17.08.2009, 22:37 Titel: |
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Die prozentualen Angaben sind eine Hilfestellung für den Fall, dass beide Ehepartner in einem Angestelltenverhältnis sind.
Letzendlich ist die Steuerklassenwahl bei euch egal.
Wenn dein Mann Steuerklasse V erhält und du in den Genuss der Steuerklasse III kommst, habt Ihr über das Jaht gesehen eine höhere Liquidität.
Bei der dann durchzuführenden Einkommensteuererklärung (Pflicht) gib t es halt weniger wieder bzw. es kommt zu einer Nachzahlung. Behälst du deine Steuerklsse V kannst du von einer Steuererstattung bzw. einer geringeren Nachzahlung ausgehen (hierbei kommt es sauch auf die festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen an), weil du durch die Steuerklasse V einen höheren Lohnsteuerabzug (=Einkommensteuervorauszahlung).
Im Gesetz wirst du dazu nichts finden, da hier nur die Möglichkeiten bei Verheirateten und Einzelveranlagungen aufgeführt werden. Eine gesetzl. Vorgabe gibt es diesbezüglich nicht. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html
Vll. einfach mal eine parr Zahlen in den Raum werfen, damit man das besser abschätzen kann.
LG |
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HEUER Post Rank 1

Anmeldedatum: 19.10.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 23.10.2009, 23:29 Titel: Neu ab 2010: Faktorverfahren für Doppelverdiener-Ehegatten |
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Ehepartner können bei ihren Steuerklassen wählen zwischen den Kombinationen III/V und IV/IV. Ab 2010 gibt es eine dritte mögliche Kombination: IV-Faktor/IV-Faktor. Was das genau ist, erklären wir Ihnen hier.
Wie funktioniert das Faktorverfahren?
Die Ehepartner beantragen gemeinsam, dass das Faktorverfahren angewendet werden soll und teilen dem Finanzamt am Jahresbeginn die voraussichtlichen Jahresarbeitslöhne mit. Auf dieser Basis wird
• die voraussichtliche Höhe der gemeinsamen Einkommensteuer nach Splittingtarif ermittelt und
• die voraussichtliche Höhe des Lohnsteuerabzugs in der Steuerklasse IV.
Diese beiden Werte werden ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis ist der "Faktor".
Beispiel für die Berechnung des Faktors
Herr Braun verdient pro Jahr 30.000 Euro, seine Frau 10.000 Euro
Herr Braun, Lohnsteuer nach Steuerklasse IV: 4.800 Euro
Frau Braun, Lohnsteuer nach Steuerklasse IV: 0 Euro
SummeLohnsteuerabzug IV/IV: 4.800 Euro
Einkommensteuer nach Splittingtarif: 4.000 Euro (wird vom Finanzamt ausgerechnet)
Faktor = 4.000:4.800 = 0,833.
Herr Braun, Lohnsteuer nach Steuerklasse IV mit Faktorverfahren:
4.800 × 0,833 = 3.998,40 Euro.
Frau Braun, Lohnsteuer nach Steuerklasse IV mit Faktorverfahren:
0 × 0,833 = 0 Euro.
Ergebnis: Die Summe der Lohnsteuer im Steuerabzugsverfahren für das Ehepaar Braun beträgt 3.998,40 Euro (3.998,40 Euro + 0 Euro). Sie entspricht ziemlich genau der Gesamtsteuer im Splittingverfahren (4.000 Euro).
Diesen Faktor trägt das Finanzamt auf den Lohnsteuerkarten der Ehegatten jeweils neben der Angabe "Steuerklasse IV" ein.
Bei derzeit bis zu rund 900 Euro Monatslohn beträgt die Lohnsteuer damit 0 Euro (gegenüber rund 140 Euro bei Steuerklasse V). Durch das Faktorverfahren wird also die als hoch empfundene Besteuerung in Steuerklasse V reduziert. Dabei nimmt das Faktorverfahren nur den Vorgang vorweg, der sonst abläuft, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben: Durch seine Anbindung an die gemeinsame Einkommensteuer berücksichtigt das Faktorverfahren bereits beim Lohnsteuerabzug den Ausgleichsanspruch des einen Ehegatten gegen den anderen Ehegatten bei Zusammenveranlagung.
Wirkt sich das Faktorverfahren auf Lohnersatzleistungen aus?
Das Faktorverfahren hat auch Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen, insbesondere Arbeitslosengeld und Elterngeld. Die Leistungen bemessen sich nach dem zuletzt erhaltenen Nettolohn - und der kann durch den Faktor steigen.
Ist das Faktorverfahren Pflicht?
Nein, das Faktorverfahren ist nicht verpflichtend, sondern wird nur auf Antrag beider Ehegatten angewendet. Es ist auch kein endgültiges Verfahren. Daher müssen Sie, wenn Sie sich für das Faktorverfahren entscheiden, eine Steuererklärung abgeben. Erst aufgrund der Erklärung ermittelt das Finanzamt die genaue Einkommensteuer.
Wird der Faktor angepasst, wenn sich das Gehalt ändert?
Wie beim Verfahren zum Steuerklassenwechsel gilt auch beim Faktorverfahren: Sie können einmal im Jahr den eingetragenen Faktor ändern lassen, spätestens bis zum 30. November.
Sollen bei einem eingetragenen Faktor jedoch erstmals Freibeträge berücksichtigt oder im Laufe des Jahres erhöht bzw. vermindert werden, ist eine weitere Änderung des Faktors möglich.
Warum gibt es das Faktorverfahren?
Durch das neue Faktorverfahren soll ein Anreiz geschaffen werden, auch dann eine Arbeit aufzunehmen, wenn der Partner deutlich mehr verdient.
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben und die beide Arbeitslohn beziehen, erhalten für den Lohnsteuerabzug jeweils die Steuerklasse IV. Auf gemeinsamen Antrag können sie die Steuerklasse III (in der Regel für den Höherverdienenden) und die Steuerklasse V wählen.
In der Steuerklasse V entsteht eine verhältnismäßig hohe Lohnsteuerbelastung. Sie ist deutlich höher als in Steuerklasse IV. Der Gesetzgeber vermutet, dass diese hohe Lohnsteuerbelastung eine Hemmschwelle für eine Beschäftigungsaufnahme darstellt. Es verzichten also beispielsweise viele Frauen auf darauf, eine vergleichsweise niedrig bezahlte Arbeitsstelle anzunehmen, weil mit Lohnsteuerklasse V kaum etwas vom Verdienst übrig bleibt.
Mit dem zusätzlichen Faktor bei Steuerklasse IV soll erreicht werden, dass bei dem jeweiligen Ehepartner mindestens die ihm persönlich zustehenden Abzugsbeträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Sonderausgaben-Pauschbetrag und Kinderfreibetrag). Der Vorteil des Splitting-Tarifs wird also schon beim monatlichen Abzug der Lohnsteuer auf beide verteilt.
Wechsel zum Faktorverfahren
Das Faktorverfahren wird von beiden Ehegatten formlos unter Vorlage beider Lohnsteuerkarten und Angabe der voraussichtlichen Arbeitslöhne beim zuständigen Finanzamt beantragt. |
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Sterni777 Post Rank 2

Anmeldedatum: 01.02.2008 Beiträge: 19 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 24.10.2009, 16:07 Titel: LSt-Klasse |
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Vielen Dank für die Antworten!
Das mit dem Faktorverfahren hör ich jetzt zum ersten Mal, hört sich auf jeden Fall interessant an.
Vor allem für mich wg. Elterngeld, da das ja immer vom Nettolohn errechnet wird und bei LSt-Klasse V nicht wirklich viel übrig bleibt...
LG
Sterni777 |
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