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LadySvenna Post Rank 2

Anmeldedatum: 31.05.2009 Beiträge: 16 Wohnort: Mühltal - Traisa
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Verfasst am: 26.01.2010, 16:30 Titel: Ort der Leistung - Frachtrechnungen |
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Ich habe da mal eine Frage:
Durch die Änderung des UStG bezüglich dem Ort der Leistung, ergibt sich für nach § 3b UStG die Frage, ob Frachtrechnungen, die wir von unserem Spediteur erhalten und an unsere Kunden bezugnehmend auf unsere Ausgangsrechnung für Ware weiterbelasten, eine Beförderung vorliegt? Ist dies der Fall, dann verweist das Gesetz ja auf § 3a (2) UStG und ich wäre somit mit dem Ort der Leistung bei "Sitz des Leistungsempfängers", also § 13b Steuerschuldner ist der Leistungsempfänger.
Aber in meinen Augen ist doch die Fracht die Nebenleistung zu der Hauptleistung (Lieferung von Ware). Und die Nebenleistung teilt doch das Schicksal der Hauptleistung.
Ändert sich das durch die Gesetzesänderung oder bleibt es bei den Frachtrechnungen dann dabei, wie es früher war?
Wer hat da schon Erfahrung und kann mir helfen?
DANKE und viele Grüße
Svenja Koch |
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faiblesse Post Rank 6

Anmeldedatum: 26.09.2009 Beiträge: 160
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Verfasst am: 27.01.2010, 09:06 Titel: |
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Hey, ich habe mich mit dem neuen Gesetz noch nicht wirklich beschäftigt, aber Beförderungsleistungen fallen doch unter den § 3b USTG,
<<(1)
Eine Beförderungsleistung wird dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird.(...) >> |
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LadySvenna Post Rank 2

Anmeldedatum: 31.05.2009 Beiträge: 16 Wohnort: Mühltal - Traisa
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Verfasst am: 27.01.2010, 11:51 Titel: |
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| Hätte ich jetzt auch vermutet, allerdings kam bei uns die Diskussion auf, daß eine Beförderungsleistung eine Dienstleistung wäre und dann ja doch unter § 3a UStG fallen würde... |
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faiblesse Post Rank 6

Anmeldedatum: 26.09.2009 Beiträge: 160
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Verfasst am: 27.01.2010, 18:36 Titel: |
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Aber Spezialvorschrift geht vor, und in dem § 3a steht ja auch
<<vorbehaltlich des §§ 3b und 3f>> |
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LadySvenna Post Rank 2

Anmeldedatum: 31.05.2009 Beiträge: 16 Wohnort: Mühltal - Traisa
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Verfasst am: 27.01.2010, 21:14 Titel: |
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| Ich habe vorhin noch mal in der Haufe Datenbank gestöbert und bin da auf ein Schreiben gestoßen, daß sagt, daß die Beförderungsleistung für Güter ab 2010 im §3a geregelt wird, nur die Personenbeförderung fällt weiterhin unter §3b. Das erklärt vielleicht, warum das so verwirrend war... |
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faiblesse Post Rank 6

Anmeldedatum: 26.09.2009 Beiträge: 160
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Verfasst am: 27.01.2010, 21:34 Titel: |
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hm, okay... na ich hab nächste Woche ein Seminar, wo die Neuerungen angesprochen werden.. da werde ich mal genau aufpassen.
Aber zum Thema Nebenleistung oder nicht, haben wir im Unterricht gelernt, dass es davon abhängt, ob es von vornherein vereinbart wurde oder nicht.
Wurde es von anfang an vereinbart, ist es eine Nebenleistung und trägt das Schicksal der Hauptleistung.
Wurde es erst nachträglich vereinbart, zählt es als einzelne Leistung. |
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