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Georgia Post Rank 2

Anmeldedatum: 20.08.2009 Beiträge: 16 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 21.05.2010, 14:28 Titel: Preisrückstellung |
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Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Unsere Rechnungen gingen mit einem zu hohen Betrag raus. Das heißt der Kunde zahlt auch erstmal zuviel. Irgendwann im Laufe des Jahres zieht er sich diese BEträge wieder ab, aber Stück für Stück und nicht auf einmal.
Nun meine Fragen:
1. Für die zu hoch berechneten Rechnungen muss eine Rückstellung gebildet werden
Wie mache ich das bzw. wie buche ich das richtig?
Unser Vertrieb errechnet z.B. für Januar einen Betrag von 10.000 EUR
könnte der Buchungssatz wie folgt lauten?
Buchung:
Rückstellung an Umsatz 10.000
Was mache ich mit der Steuer?
WEnn ich es so buchen wöllte, will unser System einen Steuerschlüssel für das Umsatzkonto haben und würde des BEtrag der errechnet wird in der Umsatzsteuervoranmeldung anzeigen.
2. Buchen der Belastung des Kunden
Was wäre eurer Meinung nach sinnvoller
Sollte man die Belastung immer in den Monat buchen wo sie kommt oder lieber in den Monat buchen in dem die Lieferung erfolgte.
Beispiel
Lieferung ging im Januar raus udn war 100 EUR inkl. Steuer zu teuer
Der Kunde schickt erst im April eine Belastung und zieht sich 100 EUR inkl. Steuer ab.
3. Auflösung der Rückstellung
Wenn ich diese auflöse, d.h. der Kunde seine Belastung schickt und diese im Monat lt. Beleg nicht im Auslieferungsmonat gebucht wird, wie löse ich auf.
Buchung:
Umsatz an Rückstellung
Ich blick grad nicht mehr durch.
Danke für eure Hilfe. |
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jackie Post Rank 3

Anmeldedatum: 15.01.2009 Beiträge: 58
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Verfasst am: 21.05.2010, 14:36 Titel: |
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Ich möchte Dich ja nicht durcheinander bringen, oder ich weiss was noch nicht.
Aber für zu hoch berechnete Rechnungen macht man keine Rückstellung.
Im Gesetz steht auch nichts darüber.
Hier wird eine Gutschrift geschrieben und die Debi-Rechnung wird noch einmal neu geschrieben.
Lg
Jackie  |
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Georgia Post Rank 2

Anmeldedatum: 20.08.2009 Beiträge: 16 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 21.05.2010, 14:56 Titel: |
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Ja da hast du recht. Aber das Problem ist, sie wollen den korrekten Umsatz im Monat 1, 2, usw. haben.
Und im Januar usw. gelten noch die zu hohen Preise, weil der neue Preisabschluss noch nicht da ist.
Der kommt erst irgendwann rückwirkend zum 1.1.
Momentan ziehen wir die "Rückstellung" händisch ab.
Das Ergebnis je Monat was die Software auswirft abzüglich der vermuteten "Rückstellung" je Monat und kumuliert, die sich der Kunde im Laufe des Jahres abzieht.
Nun zieht er sich im März was ab.
Bis März sind z.B. 100.000 EUR aufgelaufen, die er zuviel gezahlt hat. Er zieht sich aber erstmal "nur" 40.000 EUR ab und wieder was im nächsten Monat usw.
Wenn nun im März die Gutschrift gebucht wird über 40.000 EUR zieht es dort mein Ergbnis runter, obwohl die 40.000 eigentlich zum Januar gehört hätten.
Mein Problem ist einfach die Abbildung.
Beispielsweise hat der Kunde im April nur noch 80.000 EUR zuviel gezahlt, aber insgesamt an Gutschriften sind im April 200.000 EUR gebucht wurden.
Es ist eben etwas schwierig sowas dann einem Außenstehenden (wie Gesellschaftern) zu vermitteln......  |
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jackie Post Rank 3

Anmeldedatum: 15.01.2009 Beiträge: 58
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Verfasst am: 21.05.2010, 18:58 Titel: |
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Hey
Das sind doch Automatikkonten, das müsste doch das Rechnungsdatum steuern, wenn die Monate nicht gesperrt sind.
Und bei den Bezahlungen geht es doch auf das Debi-Konto, da wird doch nur die OP ausgeglichen, die Erfolgskonten berührst du doch gar nicht mit einer Buchung vom Bankkonto.
Tue nichts weiter, als nur die korrekten Rechnungen zu stellen.
Lg
jackie |
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Georgia Post Rank 2

Anmeldedatum: 20.08.2009 Beiträge: 16 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 31.05.2010, 15:20 Titel: |
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Ich glaube ich drücke mich sehr unglücklich aus.
Ein erneuter ´Versuch mit einem potentiellen Lösungsansatz von mir.
1) Unsere Rechnungen gehen bis zum Beispiel Mai mit dem falschen Preis raus, da der Kunde keinen neuen Preisabschluss geschickt hat/will.
Also geht unsere Rechnung mit 1200 EUR (zzgl. Steuer) raus anstatt nur mit 1000 EUR (zzgl. Steuer) . Was zu diesem Zeitpunkt auch noch stimmt, da wie erwähnt kein neuer Preis feststeht.
2) der Kunde zahlt im Februar auch 1200 EUR (zzg. Steuer), da der alte Preis noch gilt
3) im Mai schickt der Kunde die neuen Preise rückwirkend zum 1.1.. und es gelten wie erhofft die 1000 EUR (zzgl. Steuer)
4) Der Kunde zieht sich nun rückwirkend zum 1.1. für alle Lieferungen, die er bekommen hat sein zuviel gezahltes Geld ab.
Hierzu schickt er uns eine Belastung über 200 EUR (zzgl. Steuer)
In diesem Beispiel wären es die 200 EUR die er sich im Mai abzieht.
WIe kann ich nun die Monatsergebnisse korrekter darstellen?
Lösungsvorschlag:
zu 1)
Rechnung geht raus:
Kunde an Umsatz 1200 EUR
ich gehe nun davon aus, dass die Rechnung mit 200 EUR zu hoch ausgestellt war
Folglich buche ich dann
Umsatz an Rückstellung 200 EUR
Damit würde mein Umsatz Januar passen
zu 4)
Wenn sich der Kunde etwas abzieht, bleibt mir ein offener Posten auf dem Kundenkonto in Höhe von 200 EUR zzgl. steuer beim Zahlungseingang übrig (steht im Soll)
Da ich die Rückstellung von 200 EUR habe, würde ich nun buchen:
Rückstellung an Kunde 200 EUR
Damit wäre der Kunde ausgeglichen.
A)
Kann man das so machen?
B)
Wie korrigiere ich dann meine Steuer?
Ihr denkt sicher auch ich bin blöd naja, ich hatte halt mit sowas noch nie zu tun.
Danke |
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AS73 Post Rank 4

Anmeldedatum: 14.02.2010 Beiträge: 70 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 31.05.2010, 16:50 Titel: |
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Wenn ein Kunde sich etwas abzieht, schreibe ich eine entsprechende Gutschrift.
Dir geht es aber wohl darum, das Ergebnis des jeweiligen Monats nicht zu verfälschen.
Das würde ich über eine Umbuchung in den Erlöskonten machen, was theoretisch machbar sein sollte. Das praktische Problem sehe ich aber z. B. in der Umsatzsteuererklärung oder in den monatlichen BWAs. Irgendwann ist nun mal der Punkt, wo die rausgehen. Ich möchte mir nicht vorstellen, was mein Chef sagen würde, wenn ich ihm alle paar Wochen neue bzw. korrigierte BWAs der vergangen Monate vorlegen würde und er die Zahlen aber schon verarbeitet oder weitergegeben hat, wie z.B. quartalsweise an die Bank.
Irgendwann ist halt mal Schluss.
Ich weiß auch nicht ob das Finanzamt es anerkennt, wenn der Kunde Dir z.B. im Mai eine Belastung schreibt und Du das dann in einen anderen Monat buchst. Wird die Belastung in dem Moment nicht wie eine Kreditorenrechnung behandelt oder stelle ich mir das falsch vor? |
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Eileen2306 Post Rank 1

Anmeldedatum: 01.06.2010 Beiträge: 6
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Verfasst am: 01.06.2010, 22:01 Titel: |
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Hallo,
anscheinend möchtest Du ja in den monatlichen Auswertungen die reellen Erlöse ersehen können? Weißt Du denn schon im Vorfeld welcher Preis eintreten wird oder buchst Du zeitlich verlegt später mit dem aktuellen Wert?
Ich würde das wie eine Erlösberichtigung buchen, so als ob ich dem Kunden rückwirkend Boni oder Rabatt gewähre. Der Erlös ist also zu hoch angesetzt wurden. Das Erlösberichtigungskonto reduziert die Erlöse und Du erhälst die tatsächlichen Werte in der BWA.
Die Umsatzsteuer würde ich in dem Zuge auch korrigieren. Achtung: Keine Buchung ohne Beleg.
z. B. Rechnung im Januar
Debitor an
Umsatzerlöse, Umsatzsteuer
Korrektur wenn exakte Preis feststeht:
Erlösberichtigung, Umsatzsteuer an
Debitor
Angaben ohne Gewähr
Eileen _________________ Lernen ist wie rudern gegen den Strom, sobald man aufgibt, treibt man zurück. |
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Luengel Post Rank 2

Anmeldedatum: 01.04.2010 Beiträge: 17
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Verfasst am: 02.06.2010, 14:57 Titel: |
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Das ist in der Tat ein umsatzsteuerliches Problem!
Wie Eileen schon schrieb, keine Buchung ohne Beleg!
Ich würde einen anderen Weg gehen, der auch dein Umsatzsteuerproblem löst:
Ich gehe von Sollversteuerer aus!
Die z.B. im Januar gestellten Rechnungen bilden für die Umsatzsteuer die Grundlage also kannst du hier nix berichtigen / kürzen was sich dann auf die USt-Voranmeldung auswirken würde!
Um den korrekten Umsatz / Rohertrag im Januar zu erhalten würde ich für die BWA eine Bestandsbuchung in der Höhe der möglichen Berichtigung der Folgemonate buchen. Die korrigiert dein Ergebnis ohne die Umsatzsteuer für Januar falsch anzumelden.
Im Monat des Abzugs die Korrektur des Kunden auf Erlösschmälerung verbuchen und zur Neutralisierung dessen den Bestandsposten entsprechend wieder auflösen, damit dein Umsatz im Monat des Abzugs wieder korrekt bleibt.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. _________________ Grüße
Thomas |
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