Rückstellung Abfindungen und zuk. Gehälter

 
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Polgara
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Anmeldedatum: 28.01.2010
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.01.2010, 13:28    Titel: Rückstellung Abfindungen und zuk. Gehälter

Hallo,

darf eine Abfindung die in 2009 vereinbart wurde jedoch in 2010 gezahlt wird als Rückstellung gebucht werden?

Und wie sieht es mit Gehältern für gekündigte AN aus, die für die Zeit in 2010 freigestellt sind aus?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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MartinK
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Anmeldedatum: 22.06.2009
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 17.04.2010, 22:42    Titel:

wenn das Arbeitsverhältnis in 2009 beendet wird, dürfte es m.E. auch in dem Jahr als Rückstellung gebucht werden (wirtschaftl. Zugehörigkeit), die Fälligkeit spielt keine Rolle...

Bei den freigestellten Arbeitnehmern wird der Lohn durch das Arbeitsverhältnis erst in 2010 begründet, so dass eine Rückstellung nicht gebildet werden darf.
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