Rückstellung für Gewerbesteuer

 
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Bozenka_BW
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Anmeldedatum: 06.07.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 03.03.2010, 21:40    Titel: Rückstellung für Gewerbesteuer

Hallo

ich wollte mal wieder was fragen und zwar geht es um die Gewerbesteuer. Laut § 4 Abs. 5a EStG darf die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Wie ist es mit einer Rückstellung für die Gewerbesteuer? In dem Fall darf man sie dann steuerrechtlich auch nicht mehr bilden? Und wie ist es handelsrechtlich?

MfG
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brzlbr
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Anmeldedatum: 22.06.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 06.03.2010, 17:18    Titel:

Hallo,

Rückstellungen für GewSt darf/kann man schon noch bilden (soweit ich weiß).

Das ist ja grad das lustige an der Sache....

nicht abzugsfähige Ausgabe - aber Rückstellung....

Unser Steuerrecht ist schon was für Komiker Laughing
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Eja_UP
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Beiträge: 6
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BeitragVerfasst am: 10.03.2010, 08:21    Titel: Gewerbesteueur - Verbot aBA und Rst

Hallo,

das ist soweit schon richtig, dass auch in der Steuerbilanz eine Gewerbesteuerrückstellung zu bilden ist. Jedoch ist diese gem. § 60 Abs. 2 EstDV außerbilanz dem Jahresergebnis wieder hinzuzurechnen, da die Gewerbesteuer (auch die Rückstellung dafür) den Gewinn seit dem 01.01.08 nicht mehr mindern darf.
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