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kaiolav Post Rank 1

Anmeldedatum: 12.02.2010 Beiträge: 1
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Verfasst am: 12.02.2010, 12:43 Titel: Rückwirkender Wechsel in die private Krankenversicherung |
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Hallo alle zusammen,
ich bin Angestellter in einer GmbH, die verschiedenen Kommunen gehört.
Seit dem 01.01.2010 bin ich freiwillig gesetzlich versichert und möchte nun in die PKV wechseln.
Meine gesetzliche Krankenkasse hat mir Anfang des Monats mitgeteilt, dass dies grundsätzlich nur zum Jahreswechsel gehen würde (was ich zwar bezweifle, aber ich habe prinzipiell nichts dagegen) und hat mir meine Kündigung rückwirkend zum 31.12.2009 bestätigt.
Auch die PKV meiner Wahl nimmt mich rückwirkend zum 01.01.2010 auf, so dass keine "Versicherungslücke" entsteht.
Das eigentliche Problem ergibt sich aber heute aus einem eher unerfreulichen Gespräch mit unserer Lohnuchhalterin, die mir sagte, sie würde das rückwirkend nicht ändern wollen und ausserdem würde dies auch nicht gehen.
Meine Frage nun: wenn es möglich ist, rückwirkend aus der GKV in die PKV zu wechseln, muss es doch auch eine Möglichkeit geben, dies in der Lohnbuchhaltung darzustellen, oder sehe ich das falsch? Aus meiner Sicht müsste meine bisherige GKV die gezahlten Beiträge für 2010 erstatten und ich der PKV die fälligen Beiträge für 2010 bezahlen - analog dazu müsste es Änderungen in den Gehaltsabrechnungen Januar/Februar 2010 geben.
Ist so etwas wirklich lohnbuchalterisch unmöglich?
Vielen Dank bereits im Voraus für kompetente Antworten! |
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faiblesse Post Rank 6

Anmeldedatum: 26.09.2009 Beiträge: 160
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Verfasst am: 12.02.2010, 13:37 Titel: |
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Ich bin kein Lohnbuchhalter, aber es passiert doch immer wieder dass Rückrechnungen gemacht werden. Warum sollte das mit der Krankenkasse nicht möglich sein.
wurde letztes Jahr nicht auch was nachträglich an der Lohnsteuer geändert? Da musste doch auch korrigiert werden?
Und die Krankenkassenbeiträge müssen doch eh jeden Monat korrigiert werden, da ja immer vor Ende des Monats gemeldet werden muss, wenn die Abrechnungen noch gar nicht fertig sind.. |
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margi Post Rank 1

Anmeldedatum: 06.04.2010 Beiträge: 5
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Verfasst am: 07.04.2010, 10:34 Titel: |
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Also unmöglich ist es sicher nicht. Ein Wechsel von der GKV in die PKV kam früher eben kaum vor, jetzt nach den Gesetzesänderungen werden sich auch die Lohnbuchhalter daran gewöhnen müssen. Ich stehe auch vor einem Wechsel in private Krankenversicherung und da kann ich mal bei einem der Anbieter nachfragen, ob die schon etwas davon gehört haben, dass es da Probleme bei der Buchhaltung geben soll. Ich bin sicher, dass es nachträglich rückgerechnet werden kann, macht halt Arbeit und das wird in diesem Fall die Lohnbuchalterin abgeschreckt haben  _________________ Ohne die Kälte und Trostlosigkeit des Winters gäbe es die Wärme und die Pracht des Frühlings nicht. |
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juja Post Rank 1

Anmeldedatum: 24.03.2010 Beiträge: 2 Wohnort: Peine
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Verfasst am: 11.04.2010, 11:39 Titel: Rückwirkender Wechsel |
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Hallo,
also erst mal zu Deiner Frage, prinzipiell funktioniert es bei jedem Lohnbuchhaltungsprogramm eine Rückrechnung zu starten. Dies stellt eigentlich kein Problem dar. Erlaubt sind bis zum Januar des Vorjahres. Aber es kann sein, dass Euer Tarif- bzw. Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist hat. Diese belaufen sich meist über 2-3 Monate. Schaue mal bitte nach. Das wird oft gemacht, um sich vor hohen unüberschaubaren Risiken zu schützen, also ein rechtlicher Hintergrund.
Falls noch Fragen sind, kannst Du Dich gern per Pn an mich wenden.
LG
juja |
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