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disch Post Rank 1

Anmeldedatum: 05.02.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: 05.02.2010, 13:10 Titel: Saldenvortragskonten und Bilanz/GuV |
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Hallo,
wie gehen die Saldenvortragsbuchungen in die Bilanz und GuV ein?
Angenommen, es wären nur die folgenden drei Buchunge vorhanden,
Wie sähe dann die Bilanz und die GuV aus?
10000 an 9008 1000,00€
9009 an 70000 10000,00€
1200 an 9000 100,00€
Konten aus SKR03
Viele Grüße
disch
Zuletzt bearbeitet von disch am 09.02.2010, 10:02, insgesamt einmal bearbeitet |
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Angela Post Rank 7

.jpg)
Anmeldedatum: 19.02.2009 Beiträge: 259
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Verfasst am: 08.02.2010, 10:44 Titel: |
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AB Ford. 1.000 €
AB Bank 100 €
Nicht duch EK gedeckter Fehlbetrag 8.900 €
AB Verb. 10.000 €
GuV nix, da keine erfolgsbuchungen... _________________ Liebe Grüße
** Angela ** |
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disch Post Rank 1

Anmeldedatum: 05.02.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: 09.02.2010, 09:41 Titel: |
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Vielen Dank,
ich habe mal versucht das in die Bilanzgliederung (http://de.wikipedia.org/wiki/Bilanz) einzusortieren.
Ist das so richtig?
| Code: |
Aktiva:
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte/Vorratsvermögen
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1000,00€
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks 100,00€
F. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 8900,00€
==========
10000,00€
Passiva:
A. Eigenkapital
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0,00€
C. Verbindlichkeiten
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10000,00€
==========
10000,00€
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Und wie sähe das ganze aus, wenn die Forderungen größer wären, als die Verbindlichkeiten? Dann müsste die Differenz ja irgendwo unter Eigenkapital eingetragen werden. Aber wo genau?
Wird das dann dort auch unter A.VI. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag eingetragen?
| Code: |
Passiva:
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklagen;
2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden
oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen;
3. satzungsmäßige Rücklagen;
4. andere Gewinnrücklagen;
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag,
VI. (ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
...
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Viele Grüße
disch |
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Angela Post Rank 7

.jpg)
Anmeldedatum: 19.02.2009 Beiträge: 259
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Verfasst am: 09.02.2010, 10:16 Titel: |
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Ist die Aktiva Seite der Bilanz größer als die Passiva-Seite (ohne EK), ist die Differenz dem EK zuuordnen. Allerdings ist auch immer wichtig zu wissen, welche rechtsform. Weil sich das EK bei Kap.-Gesell. untergliedert... _________________ Liebe Grüße
** Angela ** |
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