Seminargebühren als Anlagevermögen aktivieren?

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Bilanzbuchhalter Forum - Startseite -> Finanzbuchhaltung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
BiBu2001
Post Rank 1
Post Rank 1


Anmeldedatum: 22.11.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 08.01.2010, 19:36    Titel: Seminargebühren als Anlagevermögen aktivieren?

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage:

Wir haben im Jahr 2009 eine TK-Anlage gekauft.
Dafür bekommen wir monatliche Rechnungen (Service etc.)
Im Dezember wurde uns zusätzlich zu den monatlichen Pauschalen eine einmalige Leistung, Seminargebühren -> Schulung unserer Mitarbeiter, in Rechnung gestellt.
Ich bin der Meinung, dass wir die Seminargebühren als Anlagevermögen der TK-Anlage zuschreiben müssen.
Leider habe ich nirgendwo gefunden, ob das rechtens ist.

Kann mir jemand helfen oder mir eventuell einen Link zu einem Gesetzestext oder ähnlichem geben?

Vielen Dank!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bibu_Anwärter
Post Rank 4
Post Rank 4


Anmeldedatum: 21.08.2007
Beiträge: 87
Wohnort: Starnberg

BeitragVerfasst am: 08.01.2010, 20:23    Titel:

ganz spontan und ohne einen Blick in die Gesetze würde ich sagen Seminargebühren sind nicht zu aktivieren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BiBu2001
Post Rank 1
Post Rank 1


Anmeldedatum: 22.11.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 08.01.2010, 21:04    Titel:

Ich würde es als Nebenkosten der Anschaffung sehen, weil die Mitarbeiter ohne Schulung nicht mit dem Programm, in diesem Fall der TK-Anlage, arbeiten können.

Hat jemand noch eine Idee?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
faiblesse
Post Rank 6
Post Rank 6


Anmeldedatum: 26.09.2009
Beiträge: 160

BeitragVerfasst am: 08.01.2010, 23:07    Titel:

ich sehe es wie Bibu2001, war die Schulung für die Bedienung notwendig und gibt es eine genaue Rechnung dazu, würde ich es als Nebenkosten mit aktivieren.

Hast du in den Richtlinien mal geschaut?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BiBu2001
Post Rank 1
Post Rank 1


Anmeldedatum: 22.11.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 09.01.2010, 00:22    Titel:

Ich habe leider nichts gefunden. Sad
Nirgendwo.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spacy
Post Rank 6
Post Rank 6


Anmeldedatum: 23.01.2008
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 09.01.2010, 10:09    Titel:

Hallo,

meiner Meinung gehören die in den Aufwand. Sie haben nichts mit der Anlage zu tun. Zu den Anschaffungsnebenkosten zählen nur die Kosten, die nötig sind, um die Anlage in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, Montagekosten, Transportkosten usw. § 255 (1) HGB, § 6 (1) EStG. Die Maschine ist jedoch auch ohne Schulung der Mitarbeiter grundsätzlich betriebsbereit!!!!

Ich sage jetzt mal brutal: Ob die Mitarbeiter zu blöd sind die Maschine zu bedienen, hat nicht mit der Aktivierung zu tun. Very Happy Very Happy Very Happy
_________________
Liebe Grüße spacy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bibu_Anwärter
Post Rank 4
Post Rank 4


Anmeldedatum: 21.08.2007
Beiträge: 87
Wohnort: Starnberg

BeitragVerfasst am: 09.01.2010, 17:37    Titel:

ich sehe das wie spacy. Die Anlage ist betriebsbereit.

Ob man sie bedienen kann ist steuerlich egal....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
faiblesse
Post Rank 6
Post Rank 6


Anmeldedatum: 26.09.2009
Beiträge: 160

BeitragVerfasst am: 09.01.2010, 21:16    Titel:

Also ich hatte gedacht, ich hätt sowas in ner IHK Klausur gesehen, aber ich hab nochmal nachgesehen, und da ging es nur um die Nachträgliche Umprogrammierung eines neu gekauften Programms.. ist ja doch was anderes.

Dann wohl doch eher Aufwand.

Habt ihr nen Steuerberater? dann würde ich den einfach zur Sicherheit nochmal fragen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Bilanzbuchhalter Forum - Startseite -> Finanzbuchhaltung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de
SEO phpBB powered by SEO Wiki

Bildungstipps: Fachwirt Fernstudium | Fernstudium | Studieren im Fernstudium | Bachelor & Master | Bildung in Deutschland