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BiBu2001 Post Rank 1

Anmeldedatum: 22.11.2009 Beiträge: 9
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Verfasst am: 08.01.2010, 19:36 Titel: Seminargebühren als Anlagevermögen aktivieren? |
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Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage:
Wir haben im Jahr 2009 eine TK-Anlage gekauft.
Dafür bekommen wir monatliche Rechnungen (Service etc.)
Im Dezember wurde uns zusätzlich zu den monatlichen Pauschalen eine einmalige Leistung, Seminargebühren -> Schulung unserer Mitarbeiter, in Rechnung gestellt.
Ich bin der Meinung, dass wir die Seminargebühren als Anlagevermögen der TK-Anlage zuschreiben müssen.
Leider habe ich nirgendwo gefunden, ob das rechtens ist.
Kann mir jemand helfen oder mir eventuell einen Link zu einem Gesetzestext oder ähnlichem geben?
Vielen Dank! |
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Bibu_Anwärter Post Rank 4

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Anmeldedatum: 21.08.2007 Beiträge: 87 Wohnort: Starnberg
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Verfasst am: 08.01.2010, 20:23 Titel: |
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| ganz spontan und ohne einen Blick in die Gesetze würde ich sagen Seminargebühren sind nicht zu aktivieren. |
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BiBu2001 Post Rank 1

Anmeldedatum: 22.11.2009 Beiträge: 9
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Verfasst am: 08.01.2010, 21:04 Titel: |
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Ich würde es als Nebenkosten der Anschaffung sehen, weil die Mitarbeiter ohne Schulung nicht mit dem Programm, in diesem Fall der TK-Anlage, arbeiten können.
Hat jemand noch eine Idee? |
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faiblesse Post Rank 6

Anmeldedatum: 26.09.2009 Beiträge: 160
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Verfasst am: 08.01.2010, 23:07 Titel: |
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ich sehe es wie Bibu2001, war die Schulung für die Bedienung notwendig und gibt es eine genaue Rechnung dazu, würde ich es als Nebenkosten mit aktivieren.
Hast du in den Richtlinien mal geschaut? |
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BiBu2001 Post Rank 1

Anmeldedatum: 22.11.2009 Beiträge: 9
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Verfasst am: 09.01.2010, 00:22 Titel: |
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Ich habe leider nichts gefunden.
Nirgendwo. |
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spacy Post Rank 6

Anmeldedatum: 23.01.2008 Beiträge: 153
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Verfasst am: 09.01.2010, 10:09 Titel: |
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Hallo,
meiner Meinung gehören die in den Aufwand. Sie haben nichts mit der Anlage zu tun. Zu den Anschaffungsnebenkosten zählen nur die Kosten, die nötig sind, um die Anlage in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, Montagekosten, Transportkosten usw. § 255 (1) HGB, § 6 (1) EStG. Die Maschine ist jedoch auch ohne Schulung der Mitarbeiter grundsätzlich betriebsbereit!!!!
Ich sage jetzt mal brutal: Ob die Mitarbeiter zu blöd sind die Maschine zu bedienen, hat nicht mit der Aktivierung zu tun.  _________________ Liebe Grüße spacy |
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Bibu_Anwärter Post Rank 4

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Anmeldedatum: 21.08.2007 Beiträge: 87 Wohnort: Starnberg
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Verfasst am: 09.01.2010, 17:37 Titel: |
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ich sehe das wie spacy. Die Anlage ist betriebsbereit.
Ob man sie bedienen kann ist steuerlich egal.... |
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faiblesse Post Rank 6

Anmeldedatum: 26.09.2009 Beiträge: 160
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Verfasst am: 09.01.2010, 21:16 Titel: |
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Also ich hatte gedacht, ich hätt sowas in ner IHK Klausur gesehen, aber ich hab nochmal nachgesehen, und da ging es nur um die Nachträgliche Umprogrammierung eines neu gekauften Programms.. ist ja doch was anderes.
Dann wohl doch eher Aufwand.
Habt ihr nen Steuerberater? dann würde ich den einfach zur Sicherheit nochmal fragen. |
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