Umsatzsteuer bei Umstellung auf Kleinunternehmer

 
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Lilly
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BeitragVerfasst am: 09.12.2007, 11:49    Titel: Umsatzsteuer bei Umstellung auf Kleinunternehmer

Hallo und guten Tag.
Ich habe folgende Frage. Ich bin seit 2007 Kleinunternehmer (2006 Ist-Besteuerung). Jetzt habe ich Ende 2006 noch drei Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgesellt, die aber erst 2007 gezahlt wurden. Dafür müsste ja noch eine Umsatzsteueranmeldung gemacht werden. Aber in welchem Jahr? Muss ich die aus 2006 korrigieren oder 2007 noch eine machen?
Gelichermaßen habe ich 2007 noch alte Rechnungen aus 2006 bezahlt. Dafür könnte ich doch eigentlich auch noch die Vorsteuer ziehen Oder?
Und wann muss das angemeldet werden 2006 oder 2007.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß Lilly
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Pauline
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BeitragVerfasst am: 10.12.2007, 09:30    Titel:

Guten Morgen Lilly,

da Du in Deiner Frage angibst, dass Du Ist-Versteuerer bist, gehe ich davon aus, dass bei Dir § 19 Abs. 1 UStG keine Anwendung findet.

Bei der Istversteuerung geht man von den vereinnahmten Entgelten aus, d.h. dass die Steuer erst dann fällig ist wenn Du die Beträge eingenommen hast. Demnach ist die Umsatzsteuer in dem Monat (bzw. im Ablauf des VAZ) zu melden, in dem Du die Einnahmen/Ausgaben erhalten/getätigt hast. Für das Jahr 2006 sind somit keine Änderungen mehr vorzunehmen.

Sprich die Angelegenheit aber bitte mit Deinem Steuerberater durch; ich kenne Deine Unterlagen/persönliche Umstände nicht - da hilft Dir besser ein Fachmann.

Viele Grüße von Pauline Smile
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Pauline
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Anmeldedatum: 08.07.2007
Beiträge: 105
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BeitragVerfasst am: 10.12.2007, 09:32    Titel:

......und nochmals die Pauline!!

Hab bei Deiner Frage was übersehen - SORRY Evil or Very Mad

Bist Du nun Soll- oder Istversteuerer????

Das geht aus Deiner Frage nicht hervor - meine Antwort gilt nur für den Fall, dass Du noch Istversteuerer bist.

Gruß Pauline Smile
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Lilly
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Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.12.2007, 17:37    Titel:

Hallo Pauline,
ich war bis 2006 Ist-versteuert und habe nach vereinnahmten Entgelten die Ust- gemeldet. Seit 2007 bin ich Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG und mach ja normalerweise keine Ust-Erklärung mehr. Mir geht es jetzt um Einnahmen in 2007, die noch als Rg. 2006 mit ausgewiesenen Mwst. geschrieben sind.
Gruß Lilly Smile
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Pauline
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Beiträge: 105
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BeitragVerfasst am: 11.12.2007, 07:18    Titel:

Hallo Lilly!

Sorry, mit dem Problem kann ich Dir nicht weiterhelfen. Kann Dir nicht sagen, was mit "Überhägen" bei der Änderung passiert.

Evtl. ist hier jemand im Forum der sich damit auskennt, ist aber auch eine sehr spezifische Frage.

Viele Grüße von Pauline Smile
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Lilly
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Anmeldedatum: 09.12.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.12.2007, 21:06    Titel:

Hallo Pauline !
Macht nichts, trotzdem vielen Dank Very Happy und ein schönes Weihnachtsfest
wünscht Lilly Wink
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Kaddy
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Anmeldedatum: 07.07.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 17.12.2007, 22:18    Titel:

Moin moin,

du musst eine USt-Jahreserklärung abgeben.... in dieser gibt es extra ein Feldchen das du ankreuzen musst für solche speziellen Fälle.

Gruss, Kaddy
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Ronald
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Anmeldedatum: 16.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.03.2009, 15:44    Titel:

Zitat:
Hallo und guten Tag.
Ich habe folgende Frage. Ich bin seit 2007 Kleinunternehmer (2006 Ist-Besteuerung). Jetzt habe ich Ende 2006 noch drei Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgesellt, die aber erst 2007 gezahlt wurden. Dafür müsste ja noch eine Umsatzsteueranmeldung gemacht werden. Aber in welchem Jahr? Muss ich die aus 2006 korrigieren oder 2007 noch eine machen?
Gelichermaßen habe ich 2007 noch alte Rechnungen aus 2006 bezahlt. Dafür könnte ich doch eigentlich auch noch die Vorsteuer ziehen Oder?
Und wann muss das angemeldet werden 2006 oder 2007.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß Lilly


Ähm - wenn sich es noch nicht geklärt hat, dann hier mal meine Sicht dazu:

Die in 2007, dem Kleinunternehmerzeitraum, erhaltenen Beträge aus 2006 nach der Ist-Versteuerung sind natürlich ganz normal beim Finanzamt in bzw. für 2007 anzumelden, so als ob es keinen § 19 UStG gäbe. Dementsprechend ist die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2007 für diese Beträge ganz normal auszufüllen.
Zusätzlich muß die Jahreserklärung 2007 auch die Angaben für die Überprüfung der Kleinunternehmereigenschaft enthalten.

Bei der Vorsteuer ist es so, daß es ja grundsätzlich unerheblich ist, wann die Rechnung bezahlt wurde. Es gilt, wann die Rechnung geschrieben wurde. Also ist die Vorsteuer aus 2006 in 2006 abziehbar, nicht in 2007.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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