Umsatzsteuer beim Versandhandel

 
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HoGoe
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BeitragVerfasst am: 04.12.2009, 22:24    Titel: Umsatzsteuer beim Versandhandel

Hallo,

ich habe heute Fragen zum Versandhandel.
Ein Onlinehändler möchte Waren nach England versenden. Die Umsätze werden auf jeden Fall vorerst unter der Lieferschwelle liegen. Der Händler möchte aber wegen des niedrigen Steuersatzes bereits die Umsatzsteuer in England abführen.
Frage: Wie sieht der Vorgang in der Praxis aus ? Welche Anmeldungen bzw. Formulare müssen verwendet werden ?

Gruß Holger
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HoGoe
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BeitragVerfasst am: 08.12.2009, 21:06    Titel:

hochschieb,......keiner einen Tipp ?
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DaveHapp
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BeitragVerfasst am: 11.12.2009, 18:15    Titel:

Huhu

meine Kenntnisse sind leider bescheiden. Aber vielleicht kann ich etwas helfen.

Ich kenne den umgekehrten Fall. Wenn ich dem Händler in England meine Umsatzsteuer-Id mitteile, kann dieser sich von der Ust. befreien. Somit muss ich als Käufer auch keine Ust. zu zahlen.

Vielleicht ist es in deinem Fall ähnlich.

grüße
dave
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HoGoe
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BeitragVerfasst am: 13.12.2009, 16:08    Titel:

Hallo Dave,

danke für die Antwort! Mir geht es eher um die praktische Abwicklung. Theoretisch ist mir der Vorgang klar, nur weiß ich nicht welche Formulare ich benutzen soll, UStVA oder zusammenfassende Meldung? .....Und natürlich welche Konten in der Buchhaltung angesprochen werden.

Gruß Holger
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Gustav
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BeitragVerfasst am: 14.12.2009, 19:12    Titel:

Hallo miteinander,

die Frage der Lieferschwelle stellt sich im Wesentlichen nur beim Versand an Privatpersonen, d.h. Personen ohne UStId. Die Sache ist zu kompliziert, um sie mal eben hier im Forum zu klären. Hier sollte zwingend ein Steuerberater befragt werden, der im britschen USt-Recht nach einer dem deutschen § 3c UStG entsprechenden Vorschrift suchen müsste. Der Versandhändler wird sich auf der Insel anmelden und dort seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommen müssen. Die Versteuerung in GB muss dem deutschen Finanzamt angezeigt werden (§ 3c Abs. 4 UStG). Hier in D werden dann einfach keine UStVA mehr abgegeben. Zusammenfassende Meldungen sind für § 3c-Lieferungen mE nicht abzugeben.

Vielleicht kann auch die deutsch-britische Handelskammer weiterhelfen (http://grossbritannien.ahk.de/de/home).


@DaveHapp: Mit der Mitteilung Deiner UStId an den englischen Händler ist es nicht getan. Der Brite kann die Lieferung zwar als steuerfrei behandeln. Spiegelbildlich hast Du in D aber einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern und Du musst die USt hier in Deutschland abführen. ggfs. dann Vorsteuerabzug.

Schönen Abend noch!
Gustav
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HoGoe
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BeitragVerfasst am: 14.12.2009, 20:39    Titel:

Hallo Gustav,

danke für Deine Ausführungen. Ich habe im Bekanntenkreis jemanden, der über Amazon nach England versenden möchte. Ziel sollte sein, auf die Lieferschwelle zu verzichten und die Waren mit den in England günstigeren Mehrwertsteuersatz zu versteuern.

Gruß Holger
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Gustav
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BeitragVerfasst am: 15.12.2009, 18:17    Titel:

Aha. Ich wage zu bezweifeln, dass die finanzielle Ersparnis den bürokratischen Aufwand lohnt.
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HoGoe
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BeitragVerfasst am: 15.12.2009, 22:10    Titel:

Danke Gustav,

sind nun auch meine Befürchtungen. Es geht um 4 % USt-Differenz und evtl. Wettbewerbsvorteil. Bei der Produktpalette ist das in € nicht unbedingt viel,...im Verhältnis zu den Steuerberatungskosten.

Gruß Holger
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Gustav
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BeitragVerfasst am: 16.12.2009, 14:04    Titel:

Die Absenkung des USt-Satzes in GB auf 15 % ist bis zum 31.12.2009 befristet. Danach wieder 17,5 %. Mit 1,5 % Ersparnis dürfte sich das Thema wohl erledigt haben.
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HoGoe
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BeitragVerfasst am: 16.12.2009, 21:44    Titel:

Klare Ansage, Danke !

Gruß Holger
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