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wian3003 Post Rank 6

Anmeldedatum: 23.07.2009 Beiträge: 135
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Verfasst am: 28.02.2010, 22:54 Titel: Umsatzsteuerfrage! |
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Ich bereite mich gerade für die Märzprüfung Steuerrecht vor und habe folgende Aufgabe in der IHK-Prüfung gefunde zum Thema Steuerrecht. Und irgendwie habe ich da ein Problem mit. Vielleicht kann mir jemand helfen und die Denkblockade bei mir finden.
Folgendes:
Einzelunternehmen aus Bonn liefert 5 Fahrzeuge an Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Abnehmer holen die Fahrzeuge selber in Bonn ab.
Als Lösung wird hier gesagt, dass es sich um eine Ausfuhrlierung handelt, die steuerfrei ist. Aber ich dächte immer, bei Abholung durch Privatpersonen gilt das Ursprungslandprinzip. Irgendwo war schon einmal eine Aufgabe, wo jemand aus der Schweiz hier in einem Möbelhaus einen Schrank und ein Gemälde gekauft hat. Das Gemälde hat er gleich mit genommen, war insofern steuerbar und steuerpflichtig. Den Schrank hat der Möbelhändler selber in die Schweiz geliefert, dieser war steuerfrei. Soweit für mich auch logisch. Aber wieso ist das hier in dem Fall nicht so? Gibt es irgendwo eine Gesetzesänderung, die ich übersehen habe?
FG |
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faiblesse Post Rank 6

Anmeldedatum: 26.09.2009 Beiträge: 160
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Verfasst am: 28.02.2010, 23:19 Titel: |
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welche IHK Prüfung?
Ich kenne es auch nur so, dass es nur bei Lieferung geht.
Für Fahrzeuge gibt es aber doch auch Sonderregelungen, vielleicht deswegen? |
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minimaus Post Rank 1

Anmeldedatum: 15.09.2009 Beiträge: 14 Wohnort: Ostfildern
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Verfasst am: 01.03.2010, 03:04 Titel: |
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Hallo wian,
die Lösung ist richtig, da dieser Fall Voraussetzungen für §6 USTG erfüllt:
§6 Abs, 1 Nr. 3b ...
Abnehmer (privat Person in der Schweiz) befördert Gegenstand,
und Abnehmer ist ein Ausländischer Abnehmer ..(aber kein Unternehmer)--
siehe auch §6 Abs 2...def.. Ausländischer Abnehmer...und
A 128 + A 129 USTR..
hoffe jezt ist alles klar
LG
MINI MAUS _________________ Veni Vidi Vici |
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hexchen07 Post Rank 4

Anmeldedatum: 23.03.2009 Beiträge: 63
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Verfasst am: 01.03.2010, 10:04 Titel: |
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Darf ich auch mitfragen? Vermutlich sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr....
Die Sache mit den Autos verstehe ich, aber warum ist dann eigentlich nicht das Gemälde auch steuerfrei? Ist doch eine Ausfuhr von privat?
Um welche Aufgabe bei der IHK handelt es sich denn?
Könnt ihr bitte nochmal helfen?
Lg
hexchen07 |
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wian3003 Post Rank 6

Anmeldedatum: 23.07.2009 Beiträge: 135
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Verfasst am: 01.03.2010, 11:06 Titel: |
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@ minimaus
Ja, ich sage ja immer: "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil." Diese Passage habe ich mir auch gar nicht markiert in meinem Buch. Insofern ist mir das schon klar. Wobei ich mich jetzt aber fragen tue, warum das dann bei dem Gemälde nicht so war. Keine Ahnung in welcher Prüfung das war. Ich finde das jetzt auf die Schnelle nicht in welcher das war. Wobei hier in der Lösung dieser § gar nicht angegeben wurde. Es wird lediglich auf R 129 USTR abgestellt, dass er ein ausländischer Abnehmer ist. Ich meine, das bin ich ja auch, wenn ich in der Schweiz ein Brötchen kaufe. Von daher finde ich das jetzt trotzdem unlogisch, weil es ja immer heißt bei Privatpersonen gilt das Ursprungslandprinzip, nur bei Unternehmer das Bestimmungslandprinzip. Das finde ich alles merkwürdig.
Diese Aufgabe war in der letzten Herbstprüfung so drinnen. Ich denke mal, dass so ein Mist im Frühjahr jetzt nicht dran kommt. Da kommt sicherlich ein anderer Mist dran.
@faiblesse Ich dachte auch erst an Sonderregelung mit Fahrzeugen. Aber diese gibt es doch nur bei innergemeinschaftlich, oder?
FG |
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faiblesse Post Rank 6

Anmeldedatum: 26.09.2009 Beiträge: 160
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Verfasst am: 01.03.2010, 19:45 Titel: |
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Hey, kann sein.. wir haben die nicht so behandelt.
Letzten Herbst?? Alte oder neue RVO?? |
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wian3003 Post Rank 6

Anmeldedatum: 23.07.2009 Beiträge: 135
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Verfasst am: 01.03.2010, 23:17 Titel: |
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Liebe Leute, keine Panik... Ich habe den Sachverhalt mit den Schrank und Gemälde wieder gefunden. Die Sachlage ist doch etwas anderes gewesen. Der Käufer hat seinen Wohnsitz in Bonn und ein Ferienhaus in der Schweiz. Und insofern ist es natürlich richtig, dass das Gemälde steuerpflichtig ist und der Schrank, der direkt von dem Verkäufer in die Schweiz geliefert wurde natürlich steuerfrei ist.
@faiblesse: alte VO
Und zur Sache mit Sonderregelung meine ich mal was gehört zu haben. Kriege es aber jetzt auch nicht so zusammen. Hängt wohl irgendwie damit zusammen, weshalb z. B. ein VW Golf, der aus Holland oder so kommt und in Deutschland eingeführt wird günstiger zu haben ist, als wenn Du ihn Dir in Wolfsburg abholst. Aber wie und was genau und wieso... Frag mich nicht danach. Ist sicherlich auch kein Prüfungsthema. War irgendwie mal so am Rande erwähnt.
FG |
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minimaus Post Rank 1

Anmeldedatum: 15.09.2009 Beiträge: 14 Wohnort: Ostfildern
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Verfasst am: 01.03.2010, 23:23 Titel: |
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Hallo.
es handelt sich um die Aufgabe /Herbstprüfung 2007 (Aufgabe nr.4 UST): Sachverhalt Nr. 2....(hier liegt Schlüsselwort für die Lösung (was Gemälde betrifft) : Christian ist schweizer Staatsangehöriger. Er ist mit seiner gesamte Familie in Bonn wohnhaftalso massgebend für die Zuordnung zur Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1s1nr2 uSTG / auch lA128 UStR) muss Abnehmer (unser Christian Baumann ) ein ausländischer Abnehmer sein ...
also muss er Wohnort in der Schweiz haben... laut Aufgabestellung : Christian BAUMANN IST WOHNHAFT IN BONN, also im Sinne USTG kein aussländischer Abnehmer (obwohl er Schweizer Staatsangöhöriger)....
ALSO IMMER NACH WOHNSITZ DES ABNEHMERS SUCHEN...
Jetzetle.... klar warum Gemälde nicht steuerfrei ist ? und Schrank doch?
LG
MINI MAUS _________________ Veni Vidi Vici |
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hexchen07 Post Rank 4

Anmeldedatum: 23.03.2009 Beiträge: 63
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Verfasst am: 02.03.2010, 09:39 Titel: |
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Danke, liebe Minimaus,
ich hatte mir schon so etwas gedacht, sonst hätte das Ganze keinen Sinn gemacht.
Aber so kurz vor der Prüfung bringen einen solche Sachen schon mal durcheinander.
Vielen lieben Dank für deine Antwort.
Gruß
hexchen07 |
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faiblesse Post Rank 6

Anmeldedatum: 26.09.2009 Beiträge: 160
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Verfasst am: 02.03.2010, 13:45 Titel: |
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@ wian3003:
Echt? Ich hab im Herbst geschrieben, kann mich daran aber gar nicht mehr erinnern.. Hast du die Prüfung schon? Ich würde die gerne mal sehen, besonders die Lösungen dazu. Aber wahrscheinlich würdest du mir die nicht schicken oder? |
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minimaus Post Rank 1

Anmeldedatum: 15.09.2009 Beiträge: 14 Wohnort: Ostfildern
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Verfasst am: 02.03.2010, 14:07 Titel: |
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HI
nicht Herbst 2009 , sondern Herbst 2007....
die Prüfungen von Herbst 2009 habe ich leider nicht, ich warte bis die freigegeben sind, und bestelle bei DIHK....Preis ca. 15 €
LG
Mini Maus _________________ Veni Vidi Vici |
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faiblesse Post Rank 6

Anmeldedatum: 26.09.2009 Beiträge: 160
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Verfasst am: 02.03.2010, 17:53 Titel: |
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@ minimaus:
mein Beitrag bezog sich auf Wian3003, der (oder die?) schrieb, das so eine Aufgabe letzten Herbst dran war.. die ich ja geschrieben habe, aber kann mich nicht mehr erinnern.. |
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