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Angela Post Rank 8

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Anmeldedatum: 19.02.2009 Beiträge: 471 Wohnort: BB
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Verfasst am: 11.10.2009, 15:30 Titel: UStVA |
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Hallo,
ich brauche mal bitte kurz Hilfe...
Ich habe eine Bekannte. Sie hat ein Gewerbe 2007 angemeldet... bzw. ihr damaliger StB... Naja, und beim Fragenbogen vom FA haben die angekreuz, dass sie UStVA abgeben möchte. Ist-Versteuerung... nun gut. Am anfang hat sie ja auch ordentlicg Geld zurückbekommen. weil man arbeitet ja nicht immer gleich ins plus... so. nun muss sie immer zurückzahlen. und sie versteht nicht, warum. aber das ist mein problem, ihr das zu erklären ( auch wenn ich es schon tausende mal versucht habe...).
Ich habe ihr gesag, das,, wenn man sich einmal für die USt-Geschichte entschieden hat, man 5 Jahre daran gebunden ist... ist doch richtig, oder?? Oder gibt es da evtl. sonderregelungen?? Weil sie hat zwar gewinne (EÜR) daber da ist ja die USt mit drin un d sie muß die ja dann 1/4-jährl. abführen und hat meistens die kohle net mehr...  _________________ Liebe Grüße
** Angela ** |
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MyMelody Post Rank 3

Anmeldedatum: 02.05.2009 Beiträge: 59
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Verfasst am: 12.10.2009, 15:09 Titel: |
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Hallo Angela,
die 5-Jahres-Regelung gilt doch wenn man auf die Anwendung des $19 (1) Kleinunternehmer verzichtet. Gut hat sie wohl gemacht, wenn ich das richtig verstehe.
Aber sie kann doch bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung widerrufen$ 19 (2) UStG.
Bezüglich Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung
siehe A 247 (5) UStR.
Nur bis wann das genau geht und ob sie dann nicht auch (rückwirkend) zurückzahlen muss, weiß ich leider auch nicht.
Aber vielleicht konnte ich dir so etwas weiterhelfen. |
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faiblesse Post Rank 6

Anmeldedatum: 26.09.2009 Beiträge: 167
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Verfasst am: 12.10.2009, 18:56 Titel: |
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na wenn sie nachzahlen muss, bedeutet das ja nur, dass sie mehr einnimmt (also USt bekommt) als einkauft (also Vst bezahlt) bezahlt.
So sollte es nunmal auch sein.
Ähm, im Gewinn ist keine USt enthalten.. |
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Angela Post Rank 8

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Anmeldedatum: 19.02.2009 Beiträge: 471 Wohnort: BB
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Verfasst am: 12.10.2009, 19:22 Titel: |
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| MyMelody hat Folgendes geschrieben: | Hallo Angela,
die 5-Jahres-Regelung gilt doch wenn man auf die Anwendung des $19 (1) Kleinunternehmer verzichtet. Gut hat sie wohl gemacht, wenn ich das richtig verstehe.
Aber sie kann doch bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung widerrufen$ 19 (2) UStG.
Bezüglich Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung
siehe A 247 (5) UStR.
Nur bis wann das genau geht und ob sie dann nicht auch (rückwirkend) zurückzahlen muss, weiß ich leider auch nicht.
Aber vielleicht konnte ich dir so etwas weiterhelfen. |
Ja, aber sie hat ja das gewerbe schon 2007 angemeldet... also auch schon einige male die Voranmeldungen abgegeben und die jahre 207 und 2008 sind ja auch schon abgeschlossen... also ist das thema dementsprechend durch... _________________ Liebe Grüße
** Angela ** |
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Angela Post Rank 8

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Anmeldedatum: 19.02.2009 Beiträge: 471 Wohnort: BB
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Verfasst am: 12.10.2009, 19:26 Titel: |
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| faiblesse hat Folgendes geschrieben: | na wenn sie nachzahlen muss, bedeutet das ja nur, dass sie mehr einnimmt (also USt bekommt) als einkauft (also Vst bezahlt) bezahlt.
So sollte es nunmal auch sein.
Ähm, im Gewinn ist keine USt enthalten.. |
Ja, das ist für mich alles logisch. wenn man mit gewinn arbeiten möchte, muss man USt nachzahlen. Logisch. aber sie sit nur eben sauer auf ihren StB, weil dieser ihr das so net gesagt hat und sie keine ahnung von den ganzen sachen hat...
sie macht die EÜR und da zählen die USt als einnahmen mit und die VSt als ausgaben und wenn sie am monatsende ihre BWA druckt, sind in dem gewinn die USt/VSt mit drin... wenn sie dann per UStVA die USt züruckzahlen muss, wirkt sich das als ausgabe aus in dem entsprechenden zahlmonat... _________________ Liebe Grüße
** Angela ** |
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faiblesse Post Rank 6

Anmeldedatum: 26.09.2009 Beiträge: 167
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Verfasst am: 15.10.2009, 09:35 Titel: |
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Ah ok, EÜR überlesen..
Aber dann würde ich sagen, macht sie an anderer Stelle etwas falsch, denn nehmen wir mal an, dass sie etwas für 100 Eur +Ust verkauft, dafür etwas für 80 Eur + Vst einkauft.
Macht das einen Gewinn von 119-95,20=23,80 EUR
Dann muss an USt bezahlt werden: 19-15,20 = 3,80 Eur
Bleibt immer noch ein Gewinn von 20 EUR. |
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