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Nagra Post Rank 1

Anmeldedatum: 16.08.2007 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16.08.2007, 21:18 Titel: Verständnissfrage zur LuG.abrechnung |
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guten abend miteinander. ich habe etwas schwierigkeiten meine frage zu formulieren (schon deshalb weil ich erst ein halbes jahr in deutschland bin), aber ich versuch´s ganz einfach mal. folgender sachverhalt:
- bürokaufmann müller bezieht ein gehalt in höhe von 2000euro/brutto (wurde bisher nur mündlich vereinbart). nun hat er im februar (ca. 150) natürlich weniger anwesenheitsstunden als z.b. im juli (ca. 165).
frage hierzu: bekommt er dann auch im februar weniger gehalt? oder "kann er ja nichts dafür das der monat kürzer ist" und bekommt das selbe?
mich würde interessieren wie das hier in deutschland üblicherweise gehandhabt wird.
danke im voraus |
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Locke BVBD

Anmeldedatum: 20.07.2007 Beiträge: 157 Wohnort: Bördekreis
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Verfasst am: 17.08.2007, 08:23 Titel: |
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Hallo Nagra,
zunächst erst einmal herzlich Wilkommen hier im Forum. Schön, das Du den Weg zu uns gefunden hast.
Dafür das Du erst ein halbes Jahr in Deutschland bist hast Du die Frage sehr verständlich formuliert.
Obwohl Lohnsteuer nicht gerade meine starke Seite ist, möchte ich trotzdem versuchen, Dir Deine Frage verständlich zu erklären. Sollte es mir nicht gelingen, dann frage ruhig nochmal nach.
Bei einem festen Gehalt wird der Monat immer nach Tagen berechnet und nicht nach Stunden. Dabei hat ein Monat immer 30 Tage, egal was der Kalender anzeigt. Das Gehalt ist also im Februar genau so hoch wie im Juli oder August. Dies ist die Regel.
Allerdings, keine Regel ohne Ausnahme.
Wenn Du zum Beispiel ein neues Arbeitsverhältnis beginnst, zum Beispiel am 10. eines Monats, dann bekommst Du Dein Geld auch nur anteilig für 20 Tage.
Wie gesagt, wenn Du etwas nicht verstanden hast, dann frage ruhig nochmal nach. _________________ Viele Grüße
Uwe |
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Nagra Post Rank 1

Anmeldedatum: 16.08.2007 Beiträge: 6
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Verfasst am: 17.08.2007, 10:37 Titel: |
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vielen dank erstmal für diese antwort!
wie würde ich denn bei folgendem beispiel vorgehen:
wir orientieren uns am oben genannten sachverhalt und einer vereinbarten regelarbeitszeit von 7,5 stunden/tag.
bei 20 arbeitstagen im febt. wären dies 150 stunden.
immärz bei 22 arbeitstagen 165 stunden.
frage hierzu:
er bekommt also in beiden monaten das selbe ausgezahlt (die 2000brutto) *und* die jede anwesenheit die *über* die 150 stunden im februar hinausgeht ist als überstunde zu sehen. ist das richtig?
p.s.: mein opa ist deutscher, daher kannte ich schon ein wenig deutsch  |
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Locke BVBD

Anmeldedatum: 20.07.2007 Beiträge: 157 Wohnort: Bördekreis
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Verfasst am: 17.08.2007, 11:11 Titel: |
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Nicht ganz.
Die Regelarbeitzeit beträgt 7,5 Std./Tag.
Er bekommt das selbe Geld, egal wieviel Arbeitstage der Monat hat.
Überstunden sind die Stunden, die über die die 7,5 Std. hinaus gehen - aber nicht auf den Monat hochgerechnet, sondern auf den Tag.
Wenn Herr Müller also an einem Tag statt der vereinbarten 7,5 Std. 9 Std. arbeitet, dann hat er 1,5 Überstunden.
Deinem Beispiel zufolge müßte Herr Müller also im Februar an verschiedenen Tagen länger gearbeitet haben. Allerdings führt das nicht zwangsläufig zu mehr Geld. Diese Zeit kann auch in Freizeit abgegolten werden. Im deutschen nennt man das "Überstunden abbummeln."
Die Frage ist, ob für das Unternehmen, in dem Herr Müller arbeitet, ein Tarifvertrag gilt, oder eine Betriebsvereinbarung existiert und was drin steht. Geregelt werden kann so etwas auch im Arbeitsvertrag.
Darf ich Dich mal ganz persönlich fragen wo Du herkommst?
Dein deutsch ist wirklich gut. _________________ Viele Grüße
Uwe |
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Nagra Post Rank 1

Anmeldedatum: 16.08.2007 Beiträge: 6
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Verfasst am: 17.08.2007, 11:18 Titel: |
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aus heswall/liverpool. ich hatte 6 jahre deutsch in der schule und bin seit beginn von dies jahr nach schwaben gezogen.
danke nochmals für die antwort. ich werde mir das über das wochenende nochmal lesen und gedanken machen.
cheers  |
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bibu1983 Post Rank 3

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Anmeldedatum: 15.08.2007 Beiträge: 56
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Verfasst am: 17.08.2007, 12:00 Titel: |
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nach schwaben?? du armer kerl, dann musst du ja das hochdeutsch schlecht hin lernen
aber respekt, deine rechtschreibung und deine art zu schreiben, perfekt!!
welchen job hast du denn in england erlernt?
ach ja, nächste woche DEUTSCHLAND : ENGLAND
für wen hälst du  |
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Nagra Post Rank 1

Anmeldedatum: 16.08.2007 Beiträge: 6
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Verfasst am: 17.08.2007, 12:39 Titel: |
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in england haben wir leider keine ausbildung wie hier. bleibt nur college.
dort war ich aber (computer science) nicht sehr lange und bin dann von scee von der straße geholt worden. das hat mich geführt zum programmieren von videospielen . (scee = sony computer entert. europe).
ich komme zu der frage weil ich nebenbei einige vhs kurse belege und an meinem neuen arbeitsplatz vielleicht einmal einbringen muss oder es nützlich ist. |
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bibu1983 Post Rank 3

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Anmeldedatum: 15.08.2007 Beiträge: 56
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Verfasst am: 17.08.2007, 14:19 Titel: |
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vhs kurse??
was ist das?? also bist du eher it-profi. aber totzdem interessant das du bei den bilanzbuchhalter gelandet bist  |
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Kaddy Post Rank 3

Anmeldedatum: 07.07.2007 Beiträge: 35
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Verfasst am: 17.08.2007, 15:06 Titel: |
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Naja, wenn man Hilfe von Fachleuten braucht ist man hier doch genau richtig
Gruss, Kaddy |
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Nagra Post Rank 1

Anmeldedatum: 16.08.2007 Beiträge: 6
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Verfasst am: 17.08.2007, 16:01 Titel: |
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genau das habe ich mir auch gedacht
und um noch diese frage zu bearbeiten: beim fussball erwarte ich auf ein unentschieden. die engländer haben bessre individuen aber die deutschen mehr gedult und disziplin. das gleicht sich aus  |
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