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charly Post Rank 1

Anmeldedatum: 09.02.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 12.02.2009, 15:29 Titel: Wechsel IHK möglich? |
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Hallo,
ich beabsichtige die Wiederholungsprüfung bei einer anderen IHK zu schreiben. Kann mir bitte jemand sagen, welche Unterlagen ich dazu bei der neuen IHK vorlegen muss bzw. ob es an besondere Bedingungen geknüpft ist.
Vielen Dank.
Charly |
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Bibu_Anwärter Post Rank 4

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Anmeldedatum: 21.08.2007 Beiträge: 88 Wohnort: Starnberg
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Verfasst am: 12.02.2009, 18:02 Titel: |
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Hi Charly,
soweit ich das mitbekommen habe kannst du nicht einfach bei einer anderen IHK die Prüfung ablegen.
Für deinen "Bereich/Wohnort" ist eine IHK zuständig. Bei dieser musst du die Prüfung ablegen.
Ich denke es geht nicht, aber frag einfach mal nach.
PS: Kopf nicht hängen lassen  |
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Maris Post Rank 1

Anmeldedatum: 11.02.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 12.02.2009, 18:27 Titel: |
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Hi Charly,
ich gebe Bibuanwärter recht! Du kannst i.d.R. nur an deinem Wohnort bzw. am Ort deines Firmensitzes die IHK Prüfung ablegen, aber es gibt natürlich ein paar Tricks und Ausnahmen:
Zunächst erfrage mal bei der IHK deiner Wahl ob du dort die Prüfung ablegen kannst, vielleicht hast du ja Glück...
Wenn nicht nicht würde ich dir Vorschlagen einen 2. Wohnsitz anzumelden, vielleicht wohnt ein Freund oder ein bekannter in einem IHk - Gebiet deiner Wahl. Ist das auch keine Alternative würde ich mal bei der IHK Hannover nachfragen ob du dort die Prüfung ablegen kannst. Die IHK Hannover bietet nämlich auch die Prüfung für Absolventen an die schon 3x durchgeflogen sind, allerdings müssen die dann die Prüfung im ganzen nochmal schreiben und dort kann sich auch jeder anmelden.
Gruß
Maris |
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bibu Post Rank 1

Anmeldedatum: 23.07.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 16.02.2009, 17:48 Titel: |
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Hallo Charly,
es ist quatsch mit zuständigen IHK's, es gibt keine Einschränkung, nur nachfragen, ob die IHK Deiner Wahl noch kapazität frei hat das ist alles und die sagen Dir ganz genau was Du benötigst, um Dich dort anzumelden.
Gruß |
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Bibu_Anwärter Post Rank 4

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Anmeldedatum: 21.08.2007 Beiträge: 88 Wohnort: Starnberg
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Verfasst am: 18.02.2009, 00:37 Titel: |
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Tut mir leid da muss ich widersprechen.
§9 Prüfungsordnung für die Durchführung von Forbildungsprüfungen (FPO)
"Die Kammer ist zuständig für Prüfungsbewerber, die im Kammerbezirk ihren ständigen Beschäftigungsort oder mangels ständigen Beschäftigungsverhältnisses ihre Wohnsitz haben; sie ist außerdem für Prüfungsbewerber zuständig, die im Kammerbezirk an einer Maßnahme im Direktunterricht teilgenommen haben, die die Kammer vor deren Beginn dem Maßnahmeträger die Abnahme der Prüfung zusagt."
§25 Abs. 3
"Für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung finden die §§9 und 10 Anwendung"
Das bedeutet die Wiederholungsprüfung kann nicht bei einer anderen IHK geschrieben werden. |
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charly Post Rank 1

Anmeldedatum: 09.02.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 19.02.2009, 14:28 Titel: |
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Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Antworten. Da ich seit meiner ersten Prüfung sowohl den Arbeitsplatz gewechselt habe und auch da eine Wohnung habe, ist es möglich hier bei der IHK die Prüfung abzulegen.
Gruß Charly. |
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