Zuschuss Thüringer Aufbaubank

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Bilanzbuchhalter Forum - Startseite -> Finanzbuchhaltung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Tara
Post Rank 1
Post Rank 1


Anmeldedatum: 02.02.2010
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.02.2010, 20:06    Titel: Zuschuss Thüringer Aufbaubank

Hallo

Ich muss einen Zuschuss der Thüringer Aufbaubank erfassen. Handelt es sich hierbei überhaubt um Betriebseinnahmen ???
Vielen Dank für Antworten !!!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MartinK
Post Rank 3
Post Rank 3


Anmeldedatum: 22.06.2009
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 17.04.2010, 22:24    Titel:

Betriebseinnahmen sind alle Einnahmen, die dem Unternehmer/Unternehmen
im Rahmen seines Unternehmens zufliessen.
Ist eigentlich der logische Umkehrschluss aus § 4 Abs. 4 EStG.

Also wenn der Zuschuss für irgend etwas aus dem Unternehmen gezahlt wurde sind es Betriebseinahmen; die Frage ist nur wie diese zu buchen sind.

Entweder als nicht steuerbare Einnahme (umsatzsteuerlich), die den Gewinn erhöht oder als Minderung von Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes (falls eins angeschafft wurde).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Luengel
Post Rank 1
Post Rank 1


Anmeldedatum: 01.04.2010
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 19.05.2010, 13:15    Titel:

Ich gehe davon aus, das Bilanziert wird.

Es kommt bei der Verbuchung und der Auswirkung auf den Gewinn darauf an für was der TAB-Zuschuss gegeben wurde!

Dazu müsste man nähere Informationen haben.

Wenn z.B. ein Wirtschaftsgut bezuschusst wurde würde ich den Batrag also SoPo passivieren und entsprechend der Abschreibung des WGs gewinnerhöhend auflösen.

Es gibt jedoch verschiedene Varianten, welche von der Art des Zuschuss abhängen......

Wie gesagt fehlen da Infos........
_________________
Grüße

Thomas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Luengel
Post Rank 1
Post Rank 1


Anmeldedatum: 01.04.2010
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 02.06.2010, 14:41    Titel:

Für die Zuordnung / Verbuchung

Da verweise ich dich auf EStR 6.5 Absatz 1-3. Sowie speziell H6.5 "Investitionszuschüsse bei Einnahmenüberschussrechnung" -> da musst du prüfen was wann vorgelegen hat. Ich denke nun kommst du klar.
_________________
Grüße

Thomas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Bilanzbuchhalter Forum - Startseite -> Finanzbuchhaltung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de
SEO phpBB powered by SEO Wiki

Bildungstipps: Fachwirt Fernstudium | Fernstudium | Studieren im Fernstudium | Bachelor & Master | Bildung in Deutschland